Amazon kassiert Gerichts-Hammer: Prime wird für viele Bestandskunden günstiger

Amazon senkt für viele Bestandskunden die Abo-Preise von Prime. Freiwillig geschieht das allerdings mitnichten.

2022 hatte Amazon den Preis des Prime-Abonnements, das auch den Streaming-Dienst Prime Video enthält, von 69 auf 89,90 Euro im Jahr verteuert. Dafür holte man keine aktive Zustimmung der Betroffenen ein, sondern stellte jene per E-Mail vor vollendete Tatsachen. Die Verbraucherzentrale NRW klagte dagegen und ging durch alle Instanzen. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Verbraucherschützern recht gegeben. Amazon hat widerrechtlich gehandelt. Die Preisanpassungsklauseln seien ungültig gewesen.

Amazon Prime: AGB waren unklar

Damals verteuerte sich auch das Monatsabo von 7,99 auf 8,99 Euro. Das Gericht hat auch daran Anstoß genommen: Amazon erklärte in seinen AGB, dass Abonnenten der Preiserhöhung stillschweigend zustimmen, wenn sie nicht reagieren. Sie hätten aber die Möglichkeit, aktiv Kontakt aufzunehmen, um sie abzulehnen. Parallel räumte Amazon den Betroffenen die Möglichkeit zur Kündigung ein.

Der Bundesgerichtshof hat beanstandet, dass genau diese Zweigleisigkeit dazu geeignet sei, die Abonnenten zu verwirren. Einerseits hätten sie die Preiserhöhung ablehnen und das Abo dann bis zur Kündigung durch Amazon zum alten Preis weiterführen können. Andererseits schlug der Online-Riese die Kündigung durch die Abonnenten vor, wenn sie den höheren Preis nicht zahlen wollen. Amazon muss nun seine Nutzungsbedingungen anpassen und reinen Tisch machen.

Amazon hat den Preis für Prime gesenkt

Für Kunden, die bereits vor jener Preiserhöhung Prime abonniert hatten, also vor September 2022, hat Amazon nun den Jahrespreis temporär wieder von 89,90 auf 69 Euro gesenkt. Wie lange dies so bleiben wird, muss man abwarten. Vermutlich wird Amazon in Kürze die Zustimmung zu einer Preiserhöhung einfordern und bestehende Abos sonst kündigen.

Im Übrigen stärkt das Urteil des Bundesgerichtshofs indirekt eine andere Klage der Verbraucherzentrale NRW, die aktuell beim Oberlandesgericht Hamm läuft. Über diese Verbandsklage will man die zu viel gezahlten Abogebühren von Amazon zurückholen. Bei Erfolg müsste Amazon allen Prime-Abonnenten, die vor September 2022 bereits Kunden gewesen sind und von der Preiserhöhung betroffen gewesen sind, die zu viel gezahlten Kosten nachträglich erstatten.

Je nachdem, wie lange das Abo weitergeführt wurde, könnte da also nochmal etwas Geld zusammenkommen. Amazon selbst dürfte von dem Urteil des Bundesgerichtshofs wenig angetan sein, muss sich aber letzten Endes fügen.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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