Disney+: Verbraucherschützer gehen gegen die Kürzungen vor – Streaming-Dienst gibt Preisgarantie

Disney+ bekommt rechtlichen Ärger: Wegen der Streichung vieler Funktionen gehen jetzt Verbraucherschützer auf die Barrikaden.

So hat Disney+ bereits Ende 2025 bzw. Anfang 2026 Dolby Vision entfernt. Später folgte die Streichung der 4K-Auflösung sowie von HDR im Allgemeinen. Ultra HD funktioniert mittlerweile zwar wieder, aber auch nur an ausgewählten Geräten, welche den VP9-Codec unterstützen. HDR glänzt weiterhin durch Abwesenheit. Zudem musste man auch noch Google Cast und Apple AirPlay 2 herausschmeißen. Verbraucherschützern wird es inzwischen zu bunt.

Euroconsumers mahnt The Walt Disney Company ab

So hat der Verband Euroconsumers gemeinsam mit mehreren Partnerverbänden eine Abmahnung an The Walt Disney Company verschickt. Man bemängelt, dass bei Disney+ zahlreiche Funktionen gestrichen worden sind, ohne dass Kunden darüber hinreichend informiert wurden. Denn wer sich nicht unabhängig vom Streaming-Dienst in den Medien belesen hat, dürfte immer noch rätseln, was da vor sich geht. Obendrein kritisieren die Verbraucherschützer, dass den betroffenen Kunden weder Preissenkungen noch anderweitige Entschädigungen angeboten worden sind.

Disney+ auf einem Fernseher mit Bildstörungen und verzerrtem Logo
Nach HDR und Dolby Vision könnte bei Disney+ auch die 4K-Wiedergabe erneut auf der Kippe stehen.

So mussten Kunden im Premium-Tarif, der ursprünglich exklusiv 4K Ultra HD, HDR10 und Dolby Vision enthielt, zeitweise mit 1080p in SDR vorliebnehmen. Disney+ gewährte nur bei individuellen Anfragen Rabatte oder Sonderkündigungsrechte, informierte seine Kunden aber nicht grundsätzlich. Hintergrund der ganzen Querelen ist im Übrigen ein Streit um Lizenzgebühren mit der Firma InterDigital. Leidtragende sind derzeit vor allem die Abonnenten. Zumal die 4K-Auflösung auch schon wieder auf der Kippe steht.

Rückerstattung von 5 Euro pro Monat gefordert

Die Verbraucherschützer fordern nun, dass Disney+ in den Ländern, in denen die technische Qualität gesunken ist und Funktionen fehlen, eine Rückerstattung von mindestens 5 Euro pro Monat an Premium-Kunden zahlen sollte. Zudem fordert man, dass der Streaming-Dienst seine Abonnenten transparent darüber informiert, welche Features mittlerweile fehlen und welche Entschädigungen sie erhalten können.

Sollte The Walt Disney Company bzw. Disney+ auf die Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung nicht reagieren, will man eine offizielle Beschwerde beim CPC-Netzwerk der EU einreichen. Sollten die Verbraucherschützer dann Recht bekommen, müsste Disney im schlimmsten Fall eine Strafe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes zahlen.

Parallel hat Disney im Übrigen eine andere Kampagne gestartet. Man verspricht Bestandskunden eine Preisgarantie, die bis 2029 greifen soll. Die gilt für Bestands- und Neukunden, die demnächst ein Abo abschließen. Hier verspricht Disney+ also, dass die aktuellen Preise des Streaming-Dienstes für euch dann bis 2029 unverändert bleiben. Ein Schelm, wer nun denkt, dass der Streaming-Dienst damit Kündigungen wegen der gestrichenen Features vorbeugen will.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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