Rollentausch: Jetzt sollen Disney+, Netflix und Prime Video in Deutschland zahlen

Zur Abwechslung bitten sie nicht selbst zur Kasse, sondern sollen zahlen. Streaming-Dienste erwartet in Deutschland eine neue Verpflichtung.

Es hatte sich schon lange abgezeichnet: Internationale Streaming-Anbieter, die in Deutschland ihr Geld verdienen, sollen in Zukunft auch einen Teil ihrer Umsätze hier wieder investieren. Inzwischen hat die aktuelle Bundesregierung den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Streaming-Dienste sollen entsprechend künftig mindestens 8 % ihres hiesigen Jahresumsatzes auch wieder in Deutschland investieren.

Investitionsverpflichtung – eine Luftnummer?

Zudem stecken im Gesetz Quoten für deutschsprachige Produktionen, welche die Anbieter erfüllen müssen – was sie aber auch mit Lizenztiteln schaffen können. Der zuständige Minister Wolfram Weimer prognostiziert blumig Investitionen von 250 Mio. Euro im Jahr. Allerdings zweifeln Branchenkenner daran, dass es überhaupt zu Mehrinvestitionen kommt. Denn die meisten Plattformen erfüllen die Vorgaben wohl ohnehin bereits.

Streaming-Dienste, die sogar mindestens 12 % ihrer hiesigen Jahresumsätze wieder in Deutschland investieren, erhalten dank einer Sonderklausel mehr Flexibilität. In der deutschen Filmbranche ist man aber skeptisch, ob das Gesetz praktische Auswirkungen haben wird. Viele vermuten, der aktuelle Status Quo wurde nur nochmal formal in Bürokratie gegossen. Ob es wirklich Mehrinvestitionen geben wird, muss also die Zeit zeigen.

Frankreich geht weiter

In Frankreich gibt es z. B. deutlich strengere Regeln für Streaming-Anbieter, während Deutschland eher zurückhaltend agiert hat. Zwar feiert sich Wolfram Weimer als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien nun selbst, ob er wirklich etwas für deutsche Filmschaffende erreicht hat oder nur eine Luftnummer in Papier abheftet, lässt sich noch schwer einschätzen.

Zumal einigermaßen offen ist, was geschehen soll, wenn Streaming-Anbieter die Investitionsquoten verfehlen. Im Gesetz steht nur vage „bei Nichterfüllung der Verpflichtungen kann die Filmförderungsanstalt eine Ausgleichsabgabe erheben.“ Sprich: Es kann möglicherweise eine wie auch immer bemessene Ausgleichsabgabe erhoben werden – möglicherweise aber auch nicht.

Weimer wiegelt dabei ab und bestätigt indirekt bzw. wohl unabsichtlich, dass sich eh nicht viel am Markt ändern dürfte. Denn er gehe ohnehin davon aus, dass die 8 oder gar 12 % breit erfüllt würden. Das sei schon abschätzbar.

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QuelleDWDL.de
André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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