Disney+ ohne HDR: Verbraucherschützer fordern Entschädigung für Premium-Kunden

Weniger Bildqualität zum gleichen Preis:? Französische Verbraucherschützer gehen gegen Disney+ vor. Sie verlangen die Rückkehr gestrichener Premium-Funktionen oder einen niedrigeren Preis sowie einen Ausgleich für betroffene Kunden.

Die Organisation QueChoisir Ensemble hat Disney offiziell aufgefordert, die fehlenden Funktionen wieder anzubieten oder den Preis zu senken. Das teilten die Verbraucherschützer am 23. September 2026 mit. Eine Klage wurde damit noch nicht eingereicht. Der Vorwurf ist ganz klar. HDR und Dolby Vision HDR (sowie weitere Funktionen) fehlen, während der Premium-Tarif in Frankreich weiterhin zum alten Preis von 15,99 Euro monatlich angeboten bzw. berechnet wird.

Premium bezahlen, weniger bekommen?

Der Streamingdienst Disney Plus verliert eine weitere Funktion.
Disney+ hat in den vergangenen Monaten einen Großteil seiner Qualitätsfeatures im Premium-Abonnement gestrichen.

Hinter den Einschränkungen steht der Patentstreit mit InterDigital. Auch 4K war zeitweise verschwunden und kehrte über den Codec VP9 nur auf kompatiblen Geräten zurück (auch in Deutschland). Die Verbraucherschützer fordern neben einer Wiederherstellung der Leistungen oder Preissenkung eine angemessene Entschädigung. Zudem soll Disney betroffene Kunden klar informieren und irreführende Angebotsdarstellungen unterlassen. Einzelne Kunden hätten nach Beschwerden bereits einen Ausgleich erhalten, eine allgemeine, feste Regelung sei jedoch nicht erkennbar.

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Die Probleme ziehen sich inzwischen durch mehrere Bereiche. Wir berichteten bereits über den drohenden erneuten 4K-Ausfall, die gestrichene Chromecast-Unterstützung und Berichte über Probleme mit AirPlay. Für zahlende Abonnenten hält Disney Plus in den vergangenen Wochen nur wenig erfreuliche Nachrichten bereit.

Könnte Deutschland nachziehen?

Aus unserer Sicht könnte der Vorstoß auch Verbraucherschützer in Deutschland und anderen europäischen Ländern dazu animieren, ähnliche Ausgleiche von Disney zu fordern. Hierzulande sieht das BGB bei mangelhaften digitalen Produkten unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Nachbesserung und Preisminderung vor. Da 4K, HDR, Dolby Vision, 3D, Apple Airplay bereits seit Jahren Teil des Premium-Abonnements waren und damit auch geworben wurde, dürfte man schon eine gewisse Verbindung zwischen den Leistungsversprechen und dem erhöhten Abonnementpreis herstellen können.

Dominic Jahn
Dominic Jahn
Couch-Streamer, TV-Umschalter & Genuss-Cineast. Am liebsten im Originalton, gerne auch in 3D! Paypal-Spende für die 4KFilme-Kaffeekasse
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