Dank Verordnungen der Europäischen Union, wird die Herstellung, Verkauf und Import von Heimkinoprojektoren mit Quecksilber-Lampen ab 2026 untersagt. Ebenso werden Ersatzlampen ab 2025 dieser Verordnung zum Opfer fallen.
Zwei Verordnungen sorgen derzeit in der Heimkino-Landschaft für Furore. Zum einen EU 2027/285, die besagt, dass keine quecksilberhaltigen Produkte mehr hergestellt, importiert oder ausgeführt werden dürfen. Die Frist, in der noch Beamer mit einer UHP-Lampe (Ultra High Performance) als Lichtquelle verkauft werden dürfen, läuft am 1. Januar 2026 aus und es sieht auch nicht so aus, als würde diese mittels Ausnahmeregelung noch verlängert werden. Mit der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie ROHS II (2011/65/EU) wurde zudem die Ausnahmeregelung, die für quecksilberhaltige Ersatzlampen galt, aufgehoben. Dabei gibt es innerhalb der ROHS-Richtlinie (regelt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte) eine zusätzliche Unterteilung. Lampen, die einen Helligkeitswert von unter 2.000 ANSI-Lumen bereitstellen, dürfen bereits ab dem 25. Februar 2025 nicht mehr in der EU hergestellt, importiert und exportiert werden.
Verbot für Quecksilber-Lampen in zwei Schritten
Zwei Jahre später, also am 24. Februar 2027, gesellen sich auch die UHP-Lampen dazu, mit einer Lichtleistung von über 2.000 ANSI-Lumen. Ab diesem Datum können sich Kunden nur noch aus den bestehenden Ersatzteil-Lagern der Hersteller bedienen. Und jetzt zur guten Nachricht. Den Herstellern sind diese Änderungen schon länger bewusst und auf Nachfrage von rehders.de wurde versichert, dass die Ersatzteil-Lager zeitnah und umfänglich aufgefüllt werden. Denn der Verkauf von bereits bestehenden UHP-Lampen sind über die Fristen hinaus erlaubt. Nutzer sollten sich für ihre Heimkinoprojektoren schon frühzeitig mit einer oder besser zwei Ersatzlampen eindecken. Diese könnten bei einem Weiterverkauf auch für einen stabileren Preis sorgen.
Alternativen: Heimkinobeamer mit LED und Laser
Quecksilber ist hochgiftig und nicht umsonst bereits aus anderen Alltagsgegenständen wie Sparlampen, Fieberthermometern usw. verschwunden. Das Verbot von Lampen für Projektoren wird bei manchen Nutzern sicherlich für Aufregung sorgen. Wäre diese Verordnung bereits vor 10 Jahren in Kraft getreten, dann stünde das klassische Heimkino mangels Alternativen sicherlich vor dem Aus. Mittlerweile gibt es jedoch bezahlbare Alternativen, die mit langlebigen Leuchtmitteln aufwarten können. Hersteller setzten bereits seit mehreren Jahren vermehrt auf LED und Laser und die Preise für Projektions-Systeme, mit diesen Lichtquellen, sind in den vergangenen Jahren teils deutlich gesunken. Zudem lassen sich mit LED und Laser oft weitaus bessere Bilddarstellung realisieren, im Vergleich zu einer Lampen-Projektion, in der gleichen Preis- und Ausstattungs-Klasse. Alles am Ende vielleicht gar nicht so schlimm und ggf. ein guter Grund, für ein Upgrade im heimischen Kino.
Zusammenfassung:
- Die Ersatzteilpflicht für Elektrogeräte umfasst laut EU-Ökodesign-Richtlinie bis zu 10 Jahre.
- Darunter fallen auch die Hochdruckquecksilberlampen / metallbedampfte UHP-Lampen (Ultra High Performance).
- Der Verkauf, Export und Import von Projektoren (Beamern) mit besagten Lampen, wird bereits ab dem 1. Januar 2026 eingestellt.
- UHP-Lampen mit Quecksilber mit einer Leistung gleich/über 2.000 ANSI-Lumen dürfen ab dem 24. Februar 2027 nicht mehr hergestellt, exportiert oder importiert werden.
- UHP-Lampen mit Quecksilber mit einer Leistung unter 2.000 ANSI-Lumen dürfen bereits ab dem 24. Februar 2025 nicht mehr hergestellt, exportiert oder importiert werden.
- Entsprechend dürfen auch Projektoren/Beamer mit diesen Lichtquellen nicht mehr in die EU eingeführt oder produziert werden.
- Hersteller haben angekündigt, ihre Ersatzteil-Lager für Leuchtmittel aufzustocken, um eine reibungslose Nutzung von bis zu 10 Jahren zu gewährleisten.
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„UHP“ steht für ultra high pressure, nicht Performance. https://de.wikipedia.org/wiki/UHP
UHP steht für beides: https://en.wikipedia.org/wiki/Ultra-high-performance_lamp
Finde ich jetzt nicht so schlimm. Ich habe einen LED DLP Beamer (HU70LS). Der ist sicher nicht high end, aber für mich vernünftig gut. Dank LED braucht der kein Farbrad mehr. Im Gegensatz zu UHP bleibt er sehr lange Farbstabil und konstant gleich Lichtstark (UHP verliert recht schnell die anfängliche Lichtstärke). Wenn die Kids ihn nach Gebrauch wegräumen, dann zuckt bei mir nicht mal die Wimper, weil das ist nicht 30 Minuten lang ein rohes Ei. Den einzig grossen Nachteil, den ich feststellen konnte: er war vergleichsweise deutlich teurer als die direkte Konkurrenz mit UHP.
Ich würde niemandem UHP empfehlen, wenn er einen neuen Beamer kaufen will.
Wie find ich denn raus, ob mein Beamer überhaupt betroffen ist? Bisher hab ich das weder über Google noch über die Herstellerseite gefunden. Letztendlich werd ich wohl den Hersteller anschreiben…
In einem amerikanischen Forum wird derzeit über einen Hersteller in China diskutiert, welcher Leuchtmittel für PKW herstellt. Dieser baut LE H7 Headlight Bulbs in konventionelle H7 Scheinwerfer ein und hat eine ähnliche Lösung auch für Lampenbeamer vorgestellt. Demnach sollen die „alten“ Lampenbeamer auf LED Leuchtmittel umgerüstet werden können. Dafür muss auch das Vorschaltgerät der Lampe ersetzt werden. Netter Nebeneffekt hierbei ist eine Steigerung der Helligkeit von 10 bis 20% sowie eine geringere Erwärmung von bis zu 50%. Auf YouTube gibt es bereits einen auf LED umgebauten JVC NP5, welcher kalibriert auf 2150 Lumen kommt. So ein Umbau hat aber auch seinen Preis, da dieser ausschließlich von Favhwerkstätten durchgeführt werden soll. für den NP5 sollen hierfür 2199$ anfallen.
Das hört sich interessant an. Hast du mir vielleicht einen Link zu dem Eintrag im Forum?
Bist du dir da ganz sicher? Ersatzlampen sollen doch eigentlich ausgenommen werden. Ist ja eigentlich auch richtig. Auf der einen Seite will die schöne EU, elektro Schrott vermeiden und erlässt Gesetz für Hersteller um Ersatzteile zu garantieren. Dann aber produziert sie mit solchen Schwachsinn ihn wieder selbst…..
Laut Quelle ja. Die Lampen waren ausgeschlossen und sind mit der ROHS II dann doch wieder mit einem Termin versehen worden. Sonst würde es ja keinen Sinn ergeben, dass sich die Hersteller bevorraten wollen, wenn der Bezug/Import kein Problem darstellen würde.
Ja hab mir den Artikel von Michael durchgelesen…
Ist natürlich totaler Schwachsinn.
Hatte nur die Statements von Grobi und Hollywood dazu im Kopf.
Es war damals eben eine günstige bzw, die einzige Lösung, bezahlbare, helle Leuchtmittel für Projektoren herzustellen. Wie angemerkt, Sparlampen etc. wurden auch mittlerweile aus vielen Haushalten verbannt, weil es bessere Alternativen gibt. Die betroffenen können ja sich ja wirklich noch bevorraten und vielleicht spielt der ein oder andere eh schon mit dem Gedanken, sich einen Projektor mit Laser-Lichtquelle zu gönnen. So ein 5000er von Sony bekommt man schon einmal unter 5.000 Euro und UST-Geräte sind schon um die 2.500 Euro+ zu bekommen. Im Endeffekt würde man mit einem Wechsel in ein langlebigeres Produkt mit oft besserer Bildqualität investieren. Ich kann aber zum Teil auch diejenigen verstehen, die von den Regelungen betroffen sein werden. Ich vermute jedoch, dass alles etwas heißer gekocht, als gegessen wird. Das wird so abklingen wie das Verbot von 8K Fernsehern, die zu viel Strom ziehen. Und siehe da, es gibt derzeit immer noch 8K-Geräte zum kaufen.
Dann kauf ich noch in diesem Jahr den geplanten JVC NP5!
Kauf lieber zwei oder drei davon. Dann hast Du einen kleinen Vorrat.