Sennheiser sowie die Muttergesellschaft Sonova sollen seit mindestens 2015 die Endkundenpreise für ihre Premium-Kopfhörer manipuliert haben. Das Bundeskartellamt verhängt entsprechend eine Geldstrafe von 6 Millionen Euro.
Preisliche Stabilität bei Premium-Produkten kann beim Kunden den Eindruck von gleichbleibender Qualität und hoher Nachfrage erzeugen. Auch bei Sennheiser schien dies der Fall zu sein – tatsächlich jedoch lag eine gezielte Beeinflussung der Endkundenpreise vor. Im Fall von Sennheiser steckt jedoch leider eine systematische Beeinflussung der Endkundenpreise dahinter. Laut Bundeskartellamt hat Sennheiser mindestens seit 2015 auf Händler Einfluss genommen, damit diese ihre Preise nicht weit unter der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) ausschreiben.

Sennheiser und Sonova kooperieren und erhalten „Rabatt“ aufs Bußgeld
Das Verfahren gegen Sennheiser und den Mutterkonzern Sonova sowie die Festlegung der Geldstrafe von sechs Millionen Euro sind wohl schnell über die Bühne gegangen. Die ursprünglich angesetzte Strafe wurde reduziert, da Sennheiser und Sonova im Rahmen des Verfahrens kooperierten und einer einvernehmlichen Einigung (Settlement) zustimmten. Und was passiert mit den Händlern, die sich parallel untereinander abgesprochen und ein sogenanntes „horizontales Kartell“ zwischen den Handelspartnern gebildet hatten? Diese kommen straffrei davon.
Brisant: Die beteiligten Mitarbeiter hatten sogar Schulungen zum Kartellrecht erhalten – nutzten dieses Wissen jedoch offenbar nicht zur Einhaltung der Regeln, sondern zur geschickten Verschleierung der unzulässigen Preisabsprachen. Nach der Übernahme des Consumer-Geschäfts durch Sonova im März 2022 wurden die Maßnahmen zwar abgeschwächt, jedoch bis zur Durchsuchung durch das Bundeskartellamt im September 2022 fortgesetzt.
Kein Schadensanspruch für Kunden
Und was passiert mit den Kunden, die durch die illegalen, vertikalen Preisabsprachen (zwischen Hersteller und Händler) geschädigt wurden? Für Kundinnen und Kunden gibt es in diesem Fall keine finanzielle Entschädigung. Zwar wäre bei nachweisbarem Schaden ein zivilrechtlicher Anspruch theoretisch denkbar, doch in der Praxis bleibt dieser in vergleichbaren Fällen häufig ungenutzt. Denn für die Premium-Kopfhörer von Sennheiser werden auch gut und gerne mal 1.300 bis 1800 Euro auf die Ladentheke gelegt. In einem Konkurrenzumfeld, in dem nicht vom Händler eingegriffen wird, wären die Preise sicherlich etwas günstiger ausgefallen. Da bleibt einem eigentlich nicht viel übrig, als das Unternehmen damit abzustrafen, indem die nächste Anschaffung im Bereich Akustik nicht den Namen Sennheiser trägt.
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Die Überschrift macht irgendwie keinen Sinn. Das Bundeskartellamt bekommt doch keine Strafe von Sennheiser 😀