Amazon sieht sich mit einer Sammelklage rund um das Prime-Abo konfrontiert. Bereits 130.000 Menschen aus Deutschland nehmen teil.
Wichtig: Hier geht es nicht um die ebenfalls noch laufende Sammelklage rund um die Einführung von Werbung bei Prime Video. Für jene ist das Klageregister bereits geschlossen. Eine Urteilsverkündung wird aktuell für den 17. Juli 2026 erwartet. Es läuft aber noch eine weitere Sammelklage gegen Amazon, die sich um eine generelle Preiserhöhung bei Prime dreht.
Hat Amazon die Preise bei Prime widerrechtlich erhöht?
Das Muster ist jedoch ähnlich: Im Falle der Werbung hat Amazon ja nassforsch die Werbeunterbrechungen bei seinem Streaming-Dienst eingeführt, ohne die aktive Zustimmung der Kunden zu dieser Vertragsänderung einzuholen. Deswegen läuft aktuell der besagte Rechtsstreit. Und 2022 erhöhte der Konzern wiederum den Preis von Prime – auch hier ließ man aber bestehende Verträge einfach weiterlaufen.
Genau das ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig gewesen. Amazon hätte die aktive Zustimmung der Abonnenten einholen müssen. Ohne aktive Zustimmung hätte der Milliardenkonzern die Vertragsverhältnisse nicht einfach verlängern dürfen, so die Verbraucherschützer. Entsprechend soll die Preiserhöhung rechtswidrig sein. Bestandskunden, die bereits vor der Erhöhung ein Abo unterhalten haben, könnten daher eine Erstattung erhalten.
So viel Geld könnte winken
2022 stieg der Preis für Amazon Prime von 69 auf 89,90 Euro im Jahr an. Das Monatsabo verteuerte sich von 7,99 auf 8,99 Euro im Monat. Betroffenen, die damals schon Kunden gewesen sind und es immer noch sind, könnten also Erstattungen von derzeit rund 60 Euro winken. Je nachdem, wie lange sich das Verfahren noch hinzieht, könnte es um mehr Geld gehen.
Das Klageregister ist noch geöffnet, Interessierte dürfen sich also immer noch eintragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Zu beachten ist, dass es hier natürlich auch darum geht, Amazon aufzuzeigen, dass auch der milliardenschwere US-Konzern sich an geltendes Recht halten muss. Wie es richtig geht, zeigte zuletzt etwa Spotify. Der Musikstreaming-Dienst informierte Kunden vorab über Preiserhöhungen und forderte die aktive Zustimmung. Erfolgte jene nicht, lief der Vertrag eben aus. Genau so ist es rechtlich vorgesehen.
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