Dämpfer für Netflix: Preiserhöhungen der letzten Jahre rechtswidrig?

Netflix gerät wegen der Preiserhöhungen der letzten Jahre in Bedrängnis. In Italien soll der Streaming-Dienst die Kunden entschädigen.

So haben die Verbraucherschützer der italienischen Organisation Movimento Consumatori (MC) ein Gerichtsurteil in Rom erwirkt, laut dem Netflix in den Jahren 2017, 2019, 2021 und 2024 zu Unrecht die Preise erhöht hatte. Denn Netflix legte widerrechtliche Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen an. Demnach hätten die Preiserhöhungen nur unter klaren Angaben von Gründen erfolgen dürfen. Genau das war aber nicht der Fall. Deswegen soll der Streaming-Dienst die Differenzbeträge erstatten.

Netflix soll die Preise in laufenden Verträgen senken

Mehr noch: Das Gerichtsurteil verpflichtet Netflix nicht nur zu Erstattungen von bis zu 500 Euro pro Kunde, die sich je nach Laufzeit und Abostufe richten, sondern auch zu Preissenkungen. Demnach muss Netflix die Monatspreise in noch laufenden Abos wieder auf das Niveau vor den angegebenen Preiserhöhungen senken. Sogar Schadensersatz könnte den Betroffenen zustehen.

Zusätzlich soll Netflix die Ergebnisse des Gerichtsurteils klar auf seiner Website offenlegen und in den größten italienischen Tageszeitungen Annoncen schalten. Das soll sicherstellen, dass alle Betroffenen informiert werden und ihr Recht auf Rückerstattungen und Preiskorrekturen in Anspruch nehmen können. Es gibt aber natürlich auch einen Haken: Netflix dürfte das Urteil kaum so hinnehmen und in Berufung gehen. Rechtskräftig ist das Ganze daher aktuell nicht.

Sammelklage steht im Raum

Dabei erklären die Verbraucherschützer bereits, dass sie eine Sammelklage einreichen werden, sollte Netflix die betroffenen Kunden nicht umgehend mit Rückerstattungen bedenken bzw. die Preise in laufenden Verträgen senken. Allerdings dürfte Netflix davon sicherlich Abstand nehmen. Eine Anerkennung des Urteils wäre angesichts von Millionen betroffener Kunden nicht nur eine kostspielige Angelegenheit für den Streaming-Dienst, sondern auch mit einem erheblichen Imageschaden verbunden. Vielmehr dürfte man wohl rechtlich alle weiteren Optionen ausschöpfen.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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