Fernseher für die Ewigkeit: Bis zu 10 Jahre Recht auf Reparatur in der EU

In der EU ist mittlerweile das sogenannte „Recht auf Reparatur“ beschlossen worden. Dies greift auch für Fernseher und soll die potenzielle Langlebigkeit erhöhen.

Im Ergebnis sollen eure Fernsehgeräte auch nach Verstreichen der Gewährleistung, die künftig drei Jahre betragen soll, noch sicher repariert werden können. Denn die Europäische Union verpflichtet Hersteller künftig, für ihre Fernsehgeräte bis zu 10 Jahre Ersatzteile bereitzuhalten. Ob das für euch ein echter Vorteil ist, steht aber auf einem anderen Blatt: Es ist davon auszugehen, dass die Hersteller ihre erhöhten Kosten in Form höherer Verkaufspreise nämlich direkt an euch weitergeben.

Reparaturrecht auf Fernseher soll auch für Importe gelten

Selbst für Importe sollen die Vorgaben gelten. Denn am Ende wird dann z. B. bei US-Herstellern, die ihre Produkte hier nicht offiziell anbieten, deren Geräte aber als Importe angeboten werden, der Importeur oder auch der verkaufende Händler in die Pflicht genommen. Das kann also für Anbieter im Falle des Falles heikel werden. Für Kunden wird so aber abgesichert, dass sie möglichst nicht auf defekten Geräten sitzen bleiben.

Namhafte Hersteller wie z.B. TCL werden für mehrere Jahre Ersatzteile für ihre TV-Geräte vorhalten müssen
Namhafte Hersteller wie z.B. TCL werden für mehrere Jahre Ersatzteile für ihre TV-Geräte vorhalten müssen

In solchen Fällen überträgt die EU die Verantwortung des eigentlichen Herstellers also auf den Importeur bzw. Händler. Das könnte dazu führen, dass einige Anbieter es sich genauer überlegen, welche Produkte sie in der EU anbieten. Zu beachten ist aber: Die Hersteller bzw. Importeure oder Händler müssen zwar Ersatzteile vorhalten und per se Reparaturen anbieten können, das aber natürlich nicht kostenlos.

Reparaturen lohnen sich wirtschaftlich äußert selten für den Kunden

So rechnen wir damit, dass das aktuelle Verhältnis immer noch identisch bleiben wird: Für Kunden lohnen sich die Reparaturen von Altgeräten nur in absoluten Ausnahmefällen. Oft ist Reparatur eines älteren Smart-TVs teurer als die Anschaffung eines technisch hochwertigeren Neugeräts oder steht zumindest in keinem Verhältnis zum Restwert des Produkts.

Das neue „Recht auf Reparatur“ ist zwar bereits am 23. April 2024 in Form der Richtlinie R2RDD offiziell in Kraft getreten, die nationale Umsetzung muss aber erst innerhalb einer Frist von 24 Monaten erfolgen – also bis 23. April 2026. Dies ist zwar nur eine Formalie, bis man aber sicher Anbieter zu Reparaturen verpflichten kann, wird es also noch rund zwei Jahre dauern. Die Pflicht gilt dann auch nur für ab jenem Datum verkaufte Neuwaren – also nicht rückwirkend für eure bereits erworbenen Smart-TVs.

Projektoren und Heimkino-Beamer wie dieser 8K-Prototyp von Samsung werden beim "Recht auf Reparatur" noch nicht berücksichtigt
Projektoren und Heimkino-Beamer wie dieser 8K-Prototyp von Samsung werden beim „Recht auf Reparatur“ noch nicht berücksichtigt

Spannend ist, dass die Pflicht Ersatzteile vorzuhalten und im Falle des Falles zu liefern, für die Hersteller nicht ab der Markteinführung beginnt, sondern ab Ende der Produktion. Das führt also zu nochmals längeren, potenziellen Lebenszyklen. Wie schon angedeutet, wird auch die Gewährleistung innerhalb der EU von bislang 2 auf 3 Jahre verlängert. Das kann für euch zu echten Vorteilen führen.

Projektoren profitieren bislang nicht vom „Recht auf Reparatur“

Aber Vorsicht: Smart-TVs sind zwar vom Recht auf Reparatur abgedeckt, Beamer aber nach aktuellem Stand bisher nicht. Wie schon erwähnt: Es gibt jedoch für Hersteller die Möglichkeit, die Mehrkosten auf die Kunden umzulegen. Das werden die Anbieter sicherlich in Anspruch nehmen und direkt in die Verkaufspreise einberechnen. Dass Reparaturen deutlich günstiger werden, ist ebenfalls unwahrscheinlich. So muss sich zeigen, ob sich in der Praxis wirklich Vorteile für euch ergeben.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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5 Kommentare
  1. Das ganze lohnt sich auch nur für Kleinteileaustausch
    Sobald mal eine teures Bauteil wie Panel (OLED) oder Backlight (MiniLED) getauscht werden muss, kostet die Reparatur am Ende mehr als ein Neukauf eines aktuellen TVs
    Genauso bedeutet das „Recht auf Reparatur“ nicht das man selber reparieren kann, Lohn/Arbeitskosten kann man also schonmal nicht einsparen, da oftmals bestimmte Bauteile nur direkt beim Hersteller oder dessen Service Partner verfügbar sind. Diese aber nicht zur Selbstreparatur verschicken und die Reparatur nur bei ihnen direkt möglich ist

  2. Ich denke am Ende wird das hauptsächlich bedeuten: in der EU steigen die Preise für neue Fernseher und Geräte die das noch betrifft.

  3. Oh jeh.

    Viele kleine Hersteller werden EU Markt einfach meiden, da es für die unmöglich ist Ersatzteile für die gesamte Produktpalette aus 10 Jahren für 10 Jahren aufbewahren. Wie viel Lagerfläche und vor allem wie viele Teile und welche sollen gelagert werden?
    Was auf den ersten Blick schön und vernünftig aussieht, wird bei näherer Betrachtung zum Desaster.
    Jeder Stock hat zwei Enden und es ist gut möglich, dass EU bald technologisch eine Wüste wird.

      • Dann wird die EU halt Entwicklungsland, sind ja schon auf dem besten Weg dahin mit Vorschriften und Verboten. Bald kommt noch, dass ein Fernseher nur noch läuft wenn er mit Solarstrom auf dem eigenen Dach betrieben werden darf.

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