Netflix bekommt Gegenwind von deutschen Synchronsprechern: Datenschutzbeschwerde naht

Netflix und viele deutsche Synchronsprecher liegen weiterhin miteinander im Clinch. Jetzt meldet sich der Verband Deutscher Sprecher (VDS) mit einem Rundumschlag zu Wort.

Kürzlich hatte nämlich ein anderer Verbund, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) gemahnt, sich an eine 2025 abgeschlossene Vereinbarung mit Netflix zu erinnern und mit dem Streaming-Dienst zusammenzuarbeiten. Doch der Verband Deutscher Sprecher (VDS) hält die unter der Schirmherrschaft des BFFS abgeschlossene Vereinbarung für unzureichend. Stein des Anstoßes sind hier, ihr könnt es euch denken, potenzielle KI-Synchronstimmen.

VDS bereitet eine Datenschutzbeschwerde vor

Inzwischen bereitet der VDS eine Datenschutzbeschwerde vor. Denn Stimmaufnahmen sind biometrische Daten, für deren Verwendung Netflix grundsätzlich die Einwilligung der Sprecher benötigt. Die Einwilligung zur KI-Weiterverwendung der Sprecherstimmen will man aber allgemein bei der Vertragsunterzeichnung zur Bedingung machen. So argumentieren Anwälte des VDS, dass man nicht von echter Freiwilligkeit und noch ausreichender Informierung über die spätere Verwendung sprechen könne. Die Freiwilligkeit fehle, weil Netflix den Sprechern die Pistole auf die Brust setze: zustimmen oder umbesetzt werden. Die ausreichende Informierung sei nicht gegeben, weil intransparent bleibe, welchen Zwecken spätere KI-Trainings dienen.

Die Vereinbarung zwischen BFFS und Netflix schütze die deutschen Synchronsprecher laut VDS nicht ausreichend. So könnte Netflix aus den Tonaufnahmen charakteristische Merkmale wie Stimmfärbung, Spielweise und Sprechrhythmus ableiten. Auf jener Basis sei es technisch möglich, synthetische Stimmen zu erstellen, welche diese Aspekte perfekt reproduzieren und menschliche Sprecher ersetzen. Der Streaming-Dienst halte sich da zudem Hintertürchen offen.

KI-Synchronisationen als Zukunft der Branche?

Denn Netflix könnte die Verwendung der Stimmen als Validierungsreferenz abtun. So könnte man den Zustimmungsvorbehalt umgehen. Der Streaming-Dienst habe sich laut VDS von so einem Szenario bisher auch nicht distanziert. Letzten Endes soll sich deswegen eine staatliche Behörde neutral mit dem Fall befassen.

Und Netflix? Der Streaming-Dienst schweigt derzeit zur Angelegenheit. Klar ist: Wir reden hier von einem Milliardenkonzern, der an der Börse notiert ist. Natürlich wird man also in erster Linie wirtschaftlich agieren. Und wenn sich dann durch KI-Stimmen Geld einsparen lässt, statt menschliche Synchronsprecher zu bezahlen, dann dürfte klar sein, welchen Weg das Unternehmen einschlagen dürfte.

Transparenz: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wenn ihr auf diese klickt, werdet ihr direkt zum jeweiligen Anbieter weitergeleitet. Falls ihr einen Kauf tätigt, bekommen wir eine geringe Provision. Für euch bleibt der Preis unverändert. Vielen Dank für eure Unterstützung!

QuelleVDS
André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
Teilen ist geil! Spread the word!
Beliebte Specials:
Beliebte Specials:
Neueste Beiträge
Beliebte 4K Blu-rays
Ratgeber
Mehr Beiträge
10 Kommentare
  1. „…Die Verarbeitung der Stimme gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO wie die Aufnahme des gesprochenen Wortes bedarf..“ – falls man die Stimme nun 1:1 nutzt für das Training der KI , wird diese gar nicht verarbeitet. Später erstellt dann die KI mit der original Stimme des Schauspieler anhand des Training der originalen Stimme ein neue Stimme auf Basis des Schauspielers. Es ist dann quasi die Stimme der Schauspielers auf deutsch, oder spanisch , oder italienisch etc. Hat dann im Endeffekt gar nix mehr mit der Stimme des Synchronsprechers zu tun.

      • Inwiefern wird die Originalstimme nach DSGVO verarbeitet? Was bedeutet denn Verarbeitung? z.b“ die Bearbeitung von Daten (gemäß DSGVO) oder die geistige Auseinandersetzung mit Erlebnissen..“ Werden also die Daten bearbeitet? Oder nicht? Oder nur genutzt? Wo ist der Unterschied zwischen Nutzen und Bearbeiten? Wurde nicht nach der Nutzung der Stimme gefragt – es heisst ja nicht in der DSGVO – „…Die Nutzung der Stimme gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO wie die Aufnahme des gesprochenen Wortes bedarf..“ sondern explizit Verarbeitung.

        • Es gibt nur ein entweder oder. Entweder es ist so oder nicht. Also ist es eine Verarbeitung oder keine. Dabei spielt es keine Rolle ob mit oder ohne Anführungszeichen. Falls die Stimme verarbeitet wird gemäß DSGVO – dann wie? Wird sie nur genutzt – ich höre sie an – ist das nicht verarbeiteten. Falls doch – weshalb? Warum soll ich z.B eine Stimme hören dürfen und eine KI nicht?

          • Du kannst das ja mal an einen Juristen fragen, der kann dir das im Detail erklären. Aber natürlich ist eine Nutzung als Trainingsmaterial eine Verarbeitung, daran dürfte keinerlei Zweifel bestehen. Ob die Daten „verändert“ werden, woran du eher denkst, ist unerheblich.

            • Das ist das Problem – von etwas aus gehen. Ich denke gar nichts dazu , sondern hinterfrage. Das ist dann auch die Frage ob etwas verändert oder bearbeitet wird im Sinne der DSGVO. Ich soll einen Juristen fragen – aber du bist dir zu 100% sich was ich denke, und wie Netflix gedenkt die Stimmen zu Nutzen und , daß diese Nutzung eine Bearbeitung im Sinne der DSGVO als Trainingsmaterial dient. Warum bist du so sicher? Wo steht das? Wenn du so sicher bist , ist es keine Nutzung. Falls ich eine englischen Film, mit spanischer Synchro anschaue um mein spanische zu trainieren – was bearbeite ich? Wie gesagt , ich frage nur, um das besser zu verstehen. Auch warum du so sicher bist.

            • Weil dieser Fall zu 100 % klar ist. Was du machst, ist kein kritisches Hinterfragen, sondern Äpfel mit Birnen gleichsetzen. Es ist etwas völlig anderes, als Mensch eine Tonspur im Streaming anzuhören oder als Milliardenkonzern eine Originalaufnahme in eine Datenbank zu stecken und mit Algorithmen und Software weiterzuverarbeiten. Wenn du diesen Unterschied schon nicht verstehen willst, sorry, dann fehlt uns einfach bereits die Gesprächsbasis.

              Wenn du das weiter im Detail erklärt haben willst, dann kann dir ein Jurist das enger definieren – der VDS hat ja z. B. auch mit einem gesprochen.

            • @KoiAhnung, dann hinterfrage auch mal wirklich und benutze es nicht nur als Worthülse. Der Begriff „Verarbeitung“ beinhaltet nun mal auch die Verwendung der Stimme zu etwas bzw. eine Nutzung. Um damit eine KI zu trainieren, muss die Stimme verwendet bzw. genutzt werden und wird somit auch verarbeitet. Das ist die juristische Erklärung dazu. Du hast nur eine sehr eingeschränkte Vorstellung von dem Begriff „Verarbeitung“. Somit steht die Verwendung der Stimme zum KI-Training auch im Konflikt mit der DSGVO.

  2. Kann die Deutschen Synchrosprecher sowie so schon nicht mehr ertragen! Sowie seit anfang an der Filmgeschichte mutwillige eigeninterpretationen von dialogen, emotionsloses runter lesen, die ständige schimpfwort zensur und stimmliche fehl besetzungen. Achja und hört auf den Filmen Billige Deutsche Titel zu geben.

Schreib einen Kommentar und teile deine Meinung!

Bitte trage deinen Kommentar ein
Bitte trage deinen Namen hier ein

ABONNIERT UNSEREN KOSTENLOSEN NEWSLETTER

Die Kommentare werden moderiert. Wir bemühen uns um eine schnelle Freischaltung! Die Kommentarregeln findest du HIER!

Anzeige
Beliebte Beiträge