Sky Deutschland muss wohl nochmal nachbessern: Der aktuelle Kündigungsbutton des Pay-TV-Anbieters sorgt bei Kunden eher für Verwirrung.
Als Reinholer: In Deutschland müssen Unternehmen, die online einen Vertragsabschluss anbieten, auf genau so unkomplizierte Weise auch die Kündigung erlauben. Deswegen sind sogenannte Kündigungsbuttons auf Websites Pflicht. Da gibt es auch konkrete Vorgaben für die Gestaltung. Beispielsweise müssen die Buttons gut sichtbar sein und dürfen nicht versteckt werden. Viele Firmen versuchen sich jedoch, drumherum zu mogeln, sodass es schon diverse Rechtsstreits gegeben hat – auch rund um Sky Deutschland.
Sky Deutschland unterliegt erneut vor Gericht
Letztere wurden bereits 2025 nach einer rechtlichen Niederlage dazu verdonnert, ihren Kündigungsbutton neu zu gestalten, nachdem die Verbraucherzentrale NRW geklagt hatte. Doch auch die Neugestaltung unterläuft laut einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 14.07.2026, Az. 33 O 14294/25) die gesetzlichen Vorgaben. Sky Deutschland soll also nochmals nachbessern. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Pay-TV-Anbieter könnte also in Berufung gehen.
Zuletzt hat Sky Deutschland nämlich gleich zwei Buttons genutzt – jedoch mit abweichenden Funktionen. Zum einen gibt es da den Button „Abo beenden“. Der führt auch tatsächlich zu einem Kündigungsformular. Zum anderen hält Sky Deutschland aber auch noch den Button „Informationen zur Kündigung“ vor. Dieser Button hält aber nur Angaben zur Kündigung per Telefon oder Chat vor – auf die Chance, viel leichter online über das Formular zu kündigen, verweisen die Informationen nicht.
Gericht zeigt wenig Verständnis für Sky Deutschland
Laut dem Gericht gelte: „Bereits die unterschiedliche Wortwahl ,Abo beenden‘ und ,Infos zur Kündigung‘ lässt den Verbraucher perplex zurück“. Ein Schelm, wer denkt, dass genau das vielleicht ja die Absicht des Pay-TV-Anbieters gewesen sein könnte. Laut der Verbraucherzentrale NRW habe man entsprechend auch in den letzten Monaten immer wieder Beschwerden bekommen. Sowohl die Verbraucher als auch die Verbraucherschützer hielten den Einsatz von zwei Schaltflächen für irreführend.
Jetzt muss sich zeigen, ob Sky Deutschland Einsicht zeigt oder hofft, dass die nächsthöhere Instanz zu einem anderen Urteil kommt.
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