Amazon gerät wegen der Werbung bei Prime Video unter höheren Druck. Verbraucherschützer klagen inzwischen auf fast 2 Mrd. Euro.
Wie kommt jene Forderung zustande? Nun, die Verbraucherzentrale Sachsen nimmt neues EU-Recht zur Grundlage für eine sogenannte Gewinnabschöpfungsklage. Hier setzt man dann eine Summe von mindestens 1,8 Mrd. Euro ein. Am Ende orientiert man sich an den Einnahmen, die Amazon bei Prime Video mit Werbung erzielt. Es sind also sogar noch höhere Beträge denkbar.
Werbung bei Prime Video: Muss Amazon zahlen?
Die erwähnte, prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklage nach neuem Recht läuft zusätzlich zur bereits bekannten Sammelklage gegen Amazon. Für jene könnt ihr euch bei Interesse immer noch anmelden. Voraussetzung ist, dass ihr vor dem 5. Februar 2024 ein Prime-Abonnement abgeschlossen hattet. Über 123.000 Haushalte haben sich laut den Verbraucherschützern bereits der Klage angeschlossen. Im Erfolgsfall erhalten sie eine Entschädigung, die voraussichtlich 2,99 Euro für jeden Monat betragen wird, der nach dem genannten Stichtag noch abonniert worden ist.

Jene Summe entspricht dem Betrag, den ihr für die Werbefreiheit bei Prime Video hättet zahlen müssen. Die Entschädigung winkt, unabhängig davon, ob ihr den Geldbeutel geöffnet habt oder auch nicht. Im Übrigen stecken ja inzwischen auch Dolby Vision und Dolby Atmos hinter jener Paywall. 2025 ist es ohnehin besonders dick gekommen, denn Amazon hat die Werbeminuten pro Stunde verdoppelt. Auf diesem Kurs soll es wohl auch 2026 weitergehen.
Was ist Amazons Fehler gewesen?
Woran macht die Verbraucherzentrale Sachsen aber fest, dass Amazon mutmaßlich rechtswidrig gehandelt hat? Nun, man bewertet die Einführung von Werbung bei Prime Video als wesentliche, einseitige Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Ähnlich wie bei einer Preiserhöhung hätte Amazon demnach bei den Kunden um aktive Zustimmung bitten müssen. Stattdessen schickte man Abonnenten jedoch nur eine Mail und stellte sie vor vollendete Tatsachen. Das sieht die Verbraucherzentrale Sachsen als rechtswidrig an. Amazon ist sich jedoch keiner Schuld bewusst.
Der Rechtsstreit könnte dabei noch Jahre andauern. Denn vermutlich werden sowohl die Verbraucherzentrale Sachsen als auch Amazon bis in die letzte Instanz gehen. Man darf gespannt sein, wer am Ende Recht bekommt.
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