Sammelklage gegen Werbung bei Amazon Prime Video schlägt fehl

Amazon trägt vor Gericht einen entscheidenden Sieg davon. Ein Gericht hat die Sammelklage gegen Werbung bei Prime Video abgewiesen.

Wir erinnern uns: Anfang 2024 hatte Amazon bei Prime Video Werbung eingeführt. Abonnenten hatte man über diesen Umstand vorher lapidar per E-Mail informiert. Wer die Werbung umgehen wollte, sollte zusätzliche 2,99 Euro im Monat zahlen. Hinter diese Paywall schob Amazon später dann auch noch den Zugriff auf Dolby Atmos und Dolby Vision. Die Verbraucherzentrale verklagte Amazon wegen dieser Vorgehensweise. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht gibt dem US-Konzern nun recht.

Prime Video: Einführung von Werbung ist rechtmäßig gewesen

Die Sammelklage, an der fast 330.000 Prime-Abonnenten teilgenommen haben, ist damit (vorerst) gescheitert. Die Begründung des Gerichts: Amazon habe Prime Video niemals als werbefreien Streaming-Dienst beworben. Obendrein halte man die Werbefreiheit der Plattform auch nicht in den Nutzungsbedingungen fest. Ergo entstehe den Betroffenen auch kein Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings ist der Rechtsstreit trotz des Urteils wahrscheinlich noch lange nicht vorbei.

Der Rechtsstreit um die Werbung bei Prime Video kommt wohl vor den Bundesgerichtshof.
Der Rechtsstreit um die Werbung bei Prime Video kommt wohl vor den Bundesgerichtshof.

Denn die Verbraucherzentrale Sachsen hatte schon im Vorfeld klargemacht, dass man auch vor den Bundesgerichtshof ziehen werde, sollte das notwendig sein. Und das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Entsprechend muss sich Amazon wohl darauf gefasst machen, dass es in der nächsten Instanz weitergeht.

Musste Amazon die Zustimmung der Prime-Kunden einholen?

Grundsätzlich will die Verbraucherzentrale Sachsen Amazon nicht die Möglichkeit absprechen, Werbung einzuführen. Doch nach Rechtsauffassung der Verbraucherschützer handelt es sich dabei um eine einseitige Vertragsverschlechterung. Deswegen hätte Amazon für eine Vertragsverlängerung bzw. -fortsetzung die aktive Zustimmung der Kunden einholen müssen. So läuft das z. B. auch bei Preiserhöhungen.

Nun denn, das bayerische Gericht hat das anders gesehen. Amazon reibt sich natürlich die Hände und nickt das aktuelle Urteil, wie sollte es anders sein, voll und ganz ab. Da es wohl vor dem Bundesgerichtshof weitergeht, kann es aber noch Monate bzw. Jahre dauern, bis uns ein endgültiges Urteil erwartet.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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