Streaming-Abo widerrufen? Gerichtsurteil verleiht euch mehr Rechte

Streaming-Dienste dürfen euch nicht einfach das gesetzliche Widerrufsrecht absprechen. Offenbar ist bei Netflix und Co. bald mit Anpassungen zu rechnen.

Aktuell sieht es so aus: Abonniert ihr einen Streaming-Dienst wie Disney+, HBO Max oder Netflix, dann erklären euch die Plattformen, dass ihr mit dem Abschluss des Abos auch auf euer gesetzliches Widerrufsrecht verzichtet. Doch der EU-Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden: Die Streaming-Anbieter könnten durch so einen Zusatz in den Nutzungsbedingungen nicht die Gesetzeslage aushebeln.

Dämpfer für Netflix und Co.: Widerruf muss möglich sein

In Österreich hatten Verbraucherschützer gegen diese gängige Praxis geklagt – speziell beim Pay-TV-Anbieter Sky. Das zuständige Gericht fragte dann beim EU-Gerichtshof an, wie zu verfahren sei. Letzterer stellte sich auf die Seite der Kunden: Ein Widerruf des Abos müsse innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen möglich bleiben. Teil der Begründung ist, dass die Streaming-Dienste vom Gericht als digitale Dienstleistungen eingestuft werden – nicht als „digitale Inhalte“, wie die Plattformen selbst das behaupten.

Es gehe aber nicht um einzelne digitale Inhalte, sondern um eine Gesamtleistung. Das trifft insbesondere zu, weil hochpersonalisierte Empfehlungen ein Teil des Services sind. Verbrauchern müsse es freistehen, ohne Angabe von Gründen ein Abo innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Entscheidung des EuGH betrifft nicht nur Sky, sondern ist für alle Streaming-Plattformen relevant. Auch sollte sie über Österreich hinaus Folgen haben – auch in Deutschland.

Gratis schnuppern ist bei den Streaming-Diensten dennoch nicht möglich

Wer sich nun schon die Hände reibt mit dem Gedanken: „Toll, dann abonniere ich, streame gratis, was mich interessiert, und kündige innerhalb der 14-tägigen Frist“, ist dennoch schief gewickelt. Denn der EuGH bekräftigt, dass den Plattformen bei Widerruf eine „angemessene Entschädigung“ für die bisherige Nutzung zustehe. Da dürfte es auch wieder Auslegungsspielraum geben, was am Ende „angemessen“ ist. Tatsache ist aber, dass die Plattformen dann eben zumindest einen Teil des gezahlten Geldes einbehalten können.

Rechtsanwälte rechnen damit, dass Streaming-Dienste langfristig ihre Nutzungsbedingungen anpassen dürften, sobald in Österreich ein finales Urteil gefallen ist, das sich an der Ansicht des EuGH orientieren dürfte. Probleme sieht man vor allem für Sportstreaming-Plattformen. Denn gerade da gibt es oft bestimmte Großveranstaltungen, die kurzfristig Aufmerksamkeit auf sich ziehen und zu Schnell-Abos verleiten.

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QuelleSpiegel
André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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