Disney+ muss weiterhin ohne HDR und Dolby Vision auskommen – und auch 4K gerät wieder ins Wanken. Jetzt wissen wir, welche Summen gezahlt werden müssten, um die Features abzusichern.
So steckt hinter den Konflikten rund um 4K, HDR und Dolby Vision stets das selbe Unternehmen: InterDigital. Letztere halten diverse Patente rund um die Technologien, die Disney+ mit seinem Videostreaming-Angebot bisher verletzt haben soll. Vor Gericht bekam das Unternehmen mehrfach Recht. Deswegen musste Disney+ eben erst Dolby Vision und später auch 4K und HDR entfernen. 4K konnte man zwar später zurückbringen, allerdings nur an ausgewählten Geräten, welche den VP9-Codec unterstützen.
101,7 Mio. Euro soll Disney+ bzw. The Walt Disney Company blechen
InterDigital verlangt jedenfalls 101,7 Mio. Schadensersatz – allein wegen der Patente rund um HDR-Streaming. Das wäre also keineswegs die Gesamtsumme, die The Walt Disney Company im schlimmsten Fall zahlen müsste. Denn weitere Patente drehen sich um 4K-Streaming und um Funktionen wie Google Cast und Apple AirPlay 2. Auch diese beiden Features musste Disney+ nämlich in den letzten Wochen ersatzlos entfernen.

Zusätzlich müsste Disney natürlich laufende Lizenzgebühren an InterDigital entrichten, wollte man für seine Kunden 4K Ultra HD, HDR und Dolby Vision breit zurückbringen. Aktuell scheint man jedoch bei Disney+ lieber erst einmal Funktionen zu entfernen, auch wenn dadurch der Premium-Tarif in Deutschland ordentlich Federn gelassen hat. Dabei drehen sich die Vorwürfe im Übrigen nicht nur um das Videostreaming in Deutschland, sondern auch in 19 weiteren europäischen Ländern.
Die Abonnenten müssen es am Ende ausbaden
Wer nun vor Gericht am Ende siegen wird, der Rechtsstreit wird sicherlich noch durch mehrere Instanzen gehen und könnte sich Jahre hinziehen, ist ungewiss. Zumindest in einem Punkt hat InterDigital jedoch sicherlich Recht: Aktuell müssen die Kunden von Disney+ die Sache ausbaden. Denn jene leiden unter den fehlenden Funktionen, während die Streaming-Plattform nur auf direkte Anfrage Erstattungen und Rabatte gewährt.
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