Das QLED-Label klingt nach Premium – doch genau da setzt jetzt ein Urteil aus München an. Das Landgericht München I verurteilt TCL wegen irreführender Werbung, weil mehrere TV-Serien laut Gericht ohne echte Quantum-Dot-Technik auskommen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber die Entscheidung könnte auch international Wellen schlagen.
Wenn ein Hersteller „QLED“ auf das Datenblatt schreibt, dann ist die Erwartung ziemlich klar: Da stecken Quantum Dots drin – also Nano-Partikel, die für kräftigere Farben, mehr Farbraum und insgesamt knackigere Bildwirkung sorgen sollen. Genau daraus hat sich ein handfester Rechtsstreit ergeben. Das Landgericht München I hat die TCL Deutschland GmbH & Co. KG verurteilt, bestimmte TV-Modelle nicht länger als QLED zu bewerben oder sie so darzustellen, als würden sie die Quantum-Dot-Technologie nutzen. Angestoßen wurde das Ganze von Samsung, die TCL vorwerfen, Geräte als QLED zu vermarkten, obwohl die Technik dahinter in den betroffenen Serien nicht drin sein soll – also irreführende Werbung.
QLED ohne Quantum Dots ist kein QLED
Spannend ist dabei: Das Gericht sagt sinngemäß, dass es zwar keinen festgezurrten Industriestandard gibt, ab wann ein TV offiziell „QLED“ heißen darf. Aber: Verbraucher erwarten bei dieser Bezeichnung eben, dass Quantum Dots wirklich für eine spürbar bessere Farbwiedergabe sorgen. Und genau das sei bei den angegriffenen Geräten nicht der Fall. Samsungs Unterlagen hätten das ausreichend belegt – und TCL habe dem nicht überzeugend genug widersprochen.
TCL: Fünf TV-Einstiegsserien dürfen nicht mehr als QLED beworben werden

Betroffen sind laut Urteil gleich fünf Serien: C655, C508, QM8B, QLED870 und C69B. TCL muss die Darstellung unterlassen und berichtigen. Wichtig: Das Urteil wurde am 23. Februar 2026 verkündet, ist aber noch nicht rechtskräftig – TCL kann also Berufung einlegen. Und das Thema dürfte damit nicht erledigt sein: Samsung hofft ausdrücklich auf internationale Signalwirkung – zumal auch außerhalb Deutschlands schon Verfahren laufen. In den USA gibt’s eine Sammelklage gegen TCL, und in Südkorea beschäftigt sich die KFTC mit der Sache.
Gutes Signal für den Kunden
Die Feindseligkeiten zwischen den TV-Herstellern sind wir ja schon seit Jahren gewohnt. Wie oft haben wir schon über gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Samsung und LG berichtet. Und im ersten Moment wirkt die Klage etwas kleinkariert und Samsung möchte damit sicherlich eher seine Position, als die Rechte der Kunden stärken, aber wo der koranische TV-Hersteller recht hat, hat er eben recht. Unter QLED verstehen auch wir im allgemeinen Fernseher oder Monitore, die Quantum-Dot-Material einsetzen um die Farbdarstellung zu optimieren. Fehlt dieses gänzlich, dann handelt es sich ganz klar um irreführende Werbung. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich aus diesem Rechtsspruch ja wirklich so etwas wie eine Richtlinie, damit Kunden in Zukunft nicht mit angeblichen „QLED“-Versprechen hinters Licht geführt werden.
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dann sollte man sie eben Micro LEDs nennen, wo ist das Problem?
ist genauso Irreführend, die TVs so zu nennen. Aber Natürlich. Welcher Kunde rechnet jetzt nicht mit „noch kleineren LEDs“ und verwechselt diese nicht mit einem „neuartigen RGB Fernseher?“
Siehst
Ist dann auch der Kaufvertrag nichtig?
Und wer klagt gegen Micro RGB? Die bewerben das Gerät als Micro RGB, es ist aber nur ein LED TV mit Mini RGB drin.
Weil es LEDs im Micrometer Bereich, (<100µm) sind ist es nicht falsch. MiniLEDs sind alle im Milimeterbereich, und diese bewobenen "Micro RGB" sind nunmal kleiner als die MiniLEDs.
Es gibt keinen genormten Begriff bzgl der Größe einer LED wie man die dann letztendlich vermarktet, noch gibt es eine Gesetz was vorschreibt wie man diese LEDs einsetzt, ob als Pixel oder als Lichtgeber.
Nur um diese MicroLEDs RGB als Pixel einzusetzten sind sie halt zu groß (zumindest für die üblichen TV Größen), da müssten diese im +/-10µm sein.