Smart TVs: Bundesjustizministerium forciert Update-Verpflichtung

In Deutschland möchte man eine Aktualisierungsverpflichtung für digitale Produkte einführen. Auch Smart TVs wären von dem potenziellen Gesetz natürlich betroffen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat jedenfalls einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Damit setzt man dann die EU-Warenkaufrichtlinie ins nationale Recht um. Betroffen wären davon natürlich nicht nur Fernsehgeräte, sondern eine recht breite Palette an Produkten – beispielsweise auch Smartphones, Smartwatches oder Fitnesstracker. Der Entwurf wurde nun heute vom Kabinett beschlossen. Jetzt benötigt er allerdings noch die Zustimmung des Bundestags.

Apps und Cloud-Anbindungen müssen aktualisiert werden

Generell spricht man von Produkten mit „digitalen Elementen“. Gemeint sind damit unter anderem Apps oder auch eine Anbindung an die Cloud. Die Update-Verpflichtung für Hersteller solle dafür sorgen, dass Produkte langfristiger funktionsfähig bleiben. Die Hersteller werden dadurch aber ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, auch neuere Funktionen nachzurüsten. Vielmehr geht es darum, dass die Sicherheit der Produkte genau so gewährleistet bliebe wie die zum Start vorhandenen Dienste.

Vereinfacht und übertrieben: Wenn euer TV mit Amazon Prime, Disney+ und Netflix ausgeliefert wurde, dann sollten die Apps an dem TV nicht wenige Monate nach dem Kauf schon wegfallen. Leider fehlen uns aktuell aber noch konkretere Informationen zu dem Gesetzesentwurf. Beispielsweise wäre ja spannend, wie lange die Update-Verpflichtung für Hersteller gelten soll.

Verbraucher sollen mehr Rechte erhalten

Weitere Verbesserung aus Verbrauchersicht: Tritt an einem Produkt ein Mangel nach dem Kauf auf, so soll bald ein Jahr (statt wie bisher sechs Monate) grundsätzlich die Annahme gelten, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und somit die Gewährleistung greift. Die Umkehrung der Beweislast würde damit nach hinten verschoben.

Klingt grundsätzlich spannend, wenn man denn wüsste, wie lange die Update-Verpflichtung greifen soll. So raten wir beispielsweise auch immer dazu, nicht zu viel Wert auf die integrierten Streaming-Apps der Fernseher zu geben, da es mit dem Update-Support da häufig eher dürftig aussieht. Allerdings können das auch nicht die Hersteller allein regeln, denn da sind die App-Anbieter selbst gefragt. Kompliziertes Thema also.

Dominic Jahn
Dominic Jahn
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11 Kommentare
  1. Vielleicht ist das mit der Update-Verpflichtung auch auf die neuen EU Richtlinien 2019/2013 und 2019/2023 zurückzuführen. Hier gilt ab 01.03 nämlich 7 Jahre. Natürlich nur für Fernseher.

  2. Dann müssen halt einheitliche Standards her. Wieso muss jeder Contentanbieter seine eigene App entwickeln? Zu Zeiten von Satelliten, Kabel oder terrestrischem Fernsehen konnte man auch mit einem einzigen externen oder internem Receiver alle Programme aller Contentanbieter sehen.
    Sollen die Anbieter doch Ihren Content über einheitliche Schnittstellen zur Verfügung stellen, welche dann von einer TV-Hersteller eigenen App verwaltet und wiedergegeben werden können. Dann braucht man auch nicht mehr pro Anbieter separate Logins, User-Accounts etc. Dieser Wildwuchs ist doch heute eine Katastrophe!

    • Unterm Strich könnte sowas wie HbbTV für Streamingdienste da tatsächlich ganz nett sein.
      Ob sich das mit einem Account aber realisieren lässt, halte ich für fraglich.
      Das geht ja schon damit los, dass viele Leute bereits diverse Accounts bei
      Streaming TVs haben. Wenn diese also nicht ihre gesamte Historie verlieren wollen,
      wäre da die naheliegenste Lösung das Verknüpfen der Services. Hättest aber also
      nach wie vor mehrere Accounts in dem Fall.

      Ansonsten ist da aber wohl auch die plattformunabhängige Verfügbarkeit dann eine große Herausforderung. Sicherheit usw. ist da wohl ebenfalls noch ein Thema. Also jetzt im Bezug auf Raubkopien usw..

      Und am Ende des Tages müsste man dann auch die Streaminganbieter auf der ganzen Welt
      alle da irgendwie integrieren. Ob das realistisch ist? Das ist ja auch eine ganz andere Herausforderung, als würde man nur mit einer Hand voll deutscher Streamingdienste sowas anbieten.

      Von daher befürchte ich, dass wir mit dem Wildwuchs auch in Zukunft leben müssen.

  3. Denke auch das macht kein Sinn in Bezug auf Apps von Drittherstellern das zu verknüpfen, aber mit Sicherheits Patchen das die Kisten nicht als Zombies in irgendwelchen Angriffen enden macht schon eher Sinn.

  4. „Wenn euer TV mit Amazon Prime, Disney+ und Netflix ausgeliefert wurde, dann sollten die Apps an dem TV nicht wenige Monate nach dem Kauf schon wegfallen.“

    Hier sollte man sich allerdings die Frage stellen, ob dafür die TV Hersteller was können. Im Endeffekt sind ja die Unternehmen der Apps für die Wartung ihrer Apps usw. verantwortlich.
    Wobei mir jetzt aus dem Stand auch kein Gerät bekannt ist, bei denen innerhalb kurzer Zeit die Apps wieder verschwinden. Normalerweise dauert das ja ein paar Jahre.

    Ich persönlich brauche auch keine großen Firmwareupdates, die das OS auf eine komplett neue „Versionsnummer“ heben. Gerade wenn auch keine neuen Features dabei sind. Das hat ja oftmals auch den Nachteil, dass die Features unter der Haube anspruchsvoller werden und es auf älteren Geräten dann langsamer läuft. Kennt man ja ggf. auch von alten PCs, die damals mit Windows XP ausgeliefert wurden. Windows 10 läuft da ja auch nicht so gut.

    Viel sinnvoller sehe ich die Änderung da im Bezug zu Sicherheitslücken. Das ist ja im Endeffekt große Knackpunkt. Das wird ja auch Zeit, dass den Herstellern in dem Bezug mal einer auf die Finger haut.

    Die Verlängerung der Beweislastumkehr ist natürlich auch eine sehr nette Sache.

    Von daher verstehe ich in dem Zusammenhang auch Hersteller wie LG, die aus dem Grund ihren TVs jedes Jahr ein „maßgeschneidertes“ OS bringen.

    • Die Entwickler der Apps möchten irgendwann den Support für Uraltversionen der TV-Betriebssysteme einstellen, also ist die Version des Betriebsystems auf dem TV direkt mit dem App-Support verknüpft und von diesem nicht zu trennen. Das verstehen die Leute, die eine Updateverpflichtung für das OS(!) wollen, nur du verstehst es nicht.

      LG bringt auch nicht jedes Jahr ein „maßgeschneidertes OS“ auf ihre TVs, es ist immer noch webOS mit einigen graphischen Modifikationen und einigen neuen Spielereien, damit man den Anschein von „Fortschritt“ und „Neuheit“ erwecken kann. Große Architekturänderungen gibt es da nicht, jedenfalls sagen die SDKs für Entwickler das aus. „Maßgeschneidert“ ist da auch nichts, bei der Massenware ist wohl eher das Gegenteil der Fall. Auf schwächeren TV-Modellen merkt man, dass bei LG „one size fits all“ Priorität eingeräumt wird.

      Ich weiß, ich wollte eigentlich eine Auszeit vom Kommentieren deiner unseligen Kommentare nehmen, leider habe ich hier versagt. Musste sein.

            • Leider hast du echt keinen Plan…

              Letztens haste im HDMI 2.1 Thema behauptet Sony würde bei der PS5 alles richtig machen bei der Beschreibung dabei werden zwei dort ausgezeichnete Features gar nicht unterstützt (vrr sowie 8k Wiedergabe) und bei HDMI 2.1 mußte Sony auch ALLM bieten, was sie ebenfalls nicht haben. Dazu bietet die Konsole nur 32 gbps anstatt 48gbps und kann nicht mal 4k/120 mit 4.4.4. Chroma und HDR sondern geht auf 4.2.2. zurück.

              Dagegen sagst du LG würde seine Fernseher falsch beschreiben beim Thema HDMI 2.1. Dabei handelt es sich bei dem gezeigten Screenshot von dir nur um die Zusammenfassung der Features. Alle Angaben die du forderst sind ordnungsgemäß im Datenblatt bei LG hinterlegt am unteren Ende der Seite.

            • Ich habe dir auf deine Kommentare auch schon eine Antwort hinterlassen. Du hast da aber wohl die Vorschläge einiger Nutzer mit der aktuellen Umsetzung des HDMI Forums verwechselt.

              Das mit dem „richtig machen“ hat sich auch ausschließlich auf die Umsetzung der Vorgaben des HDMI Forums bezogen. In dem Bezug machen sie auch alles richtig. Sie nennen „HDMI 2.1“ lediglich im Bezug konkreten HDMI 2.1 Features und nicht als alleinstehenden Marketingbegriff.

              Dass sie bestimmte Features da nennen, die sie noch gar nicht unterstützen, ist ein komplett anderes Thema und hat so erst mal nichts mit den Vorgaben des HDMI Forums zu tun.

              Und nein, ALLM muss Sony auch nicht bieten, da HDMI schon immer ein „Bausatz“ war, bei dem sich die Hersteller aussuchen können, welche Features sie unterstützen oder nicht. Gleiches gilt folglich auch für die Bandbreite bzw. die daraus resultierenden Auflösungen etc.. Sie müssen also in keinem Fall 48 Gbps, ALLM, QMS usw. unterstützen. Und trotzdem dürften sie, wenn sie HDMI VRR unterstützen HDMI 2.1 in Kombination mit „HDMI VRR“ in den Specs nennen.

              Kurz gesagt: Es gibt keinerlei verpflichtende Features im HDMI Standard.

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