Disney+ ohne HDR: Verbraucherschützer gehen von Recht auf Rückzahlungen aus

Disney+ muss derzeit ohne HDR10+ und Dolby Vision auskommen. Betroffene Abonnenten könnten deswegen Geld zurückfordern.

Wir hatten berichtet: Aufgrund eines Rechtsstreits rund um Patente musste der Streaming-Dienst erst Dolby Vision und dann auch HDR10+ streichen. Schließlich fiel zeitweise sogar das reguläre HDR10 weg. Letzteres ist zwar inzwischen zurückgekehrt, doch die beiden dynamischen Formate HDR10+ und Dolby Vision glänzen bis heute durch Abwesenheit. Auch der Verbraucherschutz tritt deswegen inzwischen auf den Plan.

Disney+ ohne HDR10+ und Dolby Vision – gibt es Geld zurück?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen geht nämlich davon aus, dass betroffene Kunden mit einem Premium-Abo das Recht haben, einen Teil der Abogebühren als Erstattung zurückzuerhalten. Denn der eigentlich von ihnen gebuchte Funktionsumfang steht ihnen schließlich gar nicht zur Verfügung. Auch 3D-Inhalte mussten im Übrigen der Schere zum Opfer fallen, was aber nur Auswirkungen auf Kunden mit einer Apple Vision Pro hat.

Disney Plus hat anscheinend das HDR-Feature entfernt und liefert auch bei 4K-Inhalten oft nur "Pixelbrei" aus. Die nächste Eskalationsstufe ist erreicht!
Disney Plus hat anscheinend das HDR-Feature entfernt und liefert auch bei 4K-Inhalten oft nur „Pixelbrei“ aus. Die nächste Eskalationsstufe ist erreicht! (Symbolbild)

Die Verbraucherschützer gehen hier von einem rechtlichen Mangel aus. Wie dieser verursacht wurde, in diesem Fall eben durch einen Patentrechtsstreit, sei für die Kunden einerlei. Disney sei als Vertragspartner dafür verantwortlich, auch die beworbene Qualität zu gewährleisten. Das halte man aktuell bei Bestandskunden jedoch nicht ein. Premium-Abonnenten könnten daher eine Minderung verlangen, also einen Teil der Gebühren zurückfordern.

Disney+ nimmt bereits in Einzelfällen Erstattungen vor

Fairerweise muss man sagen, dass Disney+ auf Anfrage einzelner Kunden bereits Teile der Beiträge erstattet hat. Allerdings passiert das nicht automatisch, sondern erst dann, wenn die Betroffenen sich aktiv an den Kundendienst wenden. Genau das rät dann eben auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sollte der Konzern dann eine Minderung verweigern, können Kunden allerdings nur entweder ihr Abonnement kündigen oder den Rechtsweg beschreiten – was lang und teuer werden kann.

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QuelleSpiegel
André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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