Verbraucherschützer wollen Verbandsklagen gegen zahlreiche Streaming-Dienste einreichen. Sie werfen den Plattformen unzulässige Preiserhöhungen vor.
Kommt euch vielleicht bekannt vor: Streaming-Dienste erhöhen die Preise, zuletzt etwa Netflix, die Unzufriedenheit bei den Kunden ist groß. Kündigungswellen bleiben dennoch meistens aus. Allerdings ist nicht jede Preiserhöhung per se auch rechtmäßig. So vertritt der Verbraucherschutzverein (VSV) aus Wien die Ansicht, dass Amazon Prime Video, Apple TV, Netflix und Sky Deutschland (WOW) unrechtmäßig die Preise erhöht haben. Deswegen bereitet man entsprechende Verbandsklagen vor.
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Müssen euch die Streaming-Dienste Geld erstatten?
Zu erwähnen ist, dass der VSV die Verbandsklagen gemeinsam mit einer Berliner Anwaltskanzlei sowie einem Prozessfinanzierer organisiert. Letzterer hat natürlich ein erhebliches Eigeninteresse. Denn der Finanzierer streckt die Kosten vor, erhält aber bei Erfolg der Verbandsklagen rund 9,9 % der Entschädigungssummen. Theoretisch könnten diese durchaus erheblich ausfallen. Genauere Einblicke sowie die Chance, teilzunehmen, gibt es hier.
So könnt ihr bei Interesse auf einen Schlag an mehreren Verbandsklagen teilnehmen – vorausgesetzt, ihr hattet eben auch mehrere Streaming-Dienste abonniert, welche die Preise mutmaßlich widerrechtlich erhöht haben. Je nach Plattform, Art des Abos und Laufzeit winken zwischen 60 oder sogar 700 Euro – pro Abonnement. Stein des Anstoßes: Der VSV wirft den Streaming-Diensten vor, sich bei den Erhöhungen lediglich auf die Preisanpassungsklauseln in ihren AGB gestützt zu haben. Sie hätten aber vorher die aktive Zustimmung der Kunden einholen müssen.
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Netflix ist sich keiner Schuld bewusst, Sky prüft die Lage
Sky Deutschland hat gegenüber DWDL.de bestätigt, dass man die Verbandsklage erhalten habe. Man prüfe aktuell die Lage. Darüber hinaus wollte sich der Pay-TV-Anbieter, der ja mittlerweile zur RTL Gruppe gehört, jedoch nicht äußern. Anders bei Netflix. Da haben Sprecher des Streaming-Dienstes zunächst erklärt, noch keine Klageschrift erhalten zu haben.
Allerdings ist sich Netflix keiner Schuld bewusst. Man habe sich nämlich in Deutschland für seine Preiserhöhungen, die letzte ist ja gar nicht lange her, keineswegs nur auf seine Preisanpassungsklauseln gestützt. Stattdessen habe man, genau wie vom VSV gefordert, die ausdrückliche Zustimmung der Kunden erbeten.
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