Auf den Boden geholt: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) ist rechtlich gegen Sky Deutschland vorgegangen und hat im Sinne der Kunden einen Sieg erstritten. So darf sich der Pay-TV-Anbieter laut einem neuen Gerichtsurteil nicht das Recht herausnehmen nachträglich willkürlich die abonnierten Programmpakete zu verändern.

Update 14-03-2019: Sky stellt den Kundendienst auf folgende Rufnummern um:

  • 089 99 72 79 00 für Bestandskunden
  • 089 99 72 79 33 für Neukunden
  • 089 99 72 79 34 als Hilfe für Online-Kunden

Die neuen, kostenfreien Rufnummern ersetzen die alten und gelten ab dem 18. März 2019!

Originalbeitrag: So habt ihr über derlei Aspekte ja auch schon in den Kommentaren geklagt: Als etwa die Formel 1 bei Sky herausfiel, mittlerweile ja wieder dabei, ist das für viele Abonnenten eine herbe Enttäuschung gewesen. Sky sichert sich aber in seinen AGB die Rechte zu das vereinbarte Programmangebot quasi beliebig zu ändern. Man gibt als Einschränkung nur vage vor, dass der Charakter des Angebots erhalten bleiben solle. Sprich: Fällt etwa die Formel 1 raus, aber es gibt immer noch ausreichend andere Sportarten im Programm, dann sieht Sky selbst das nicht als problematisch an. Kunden, die deswegen 2018 etwa kündigen wollten, ließ man nicht aus dem Vertrag.

Das sehen der Verbraucherzentrale Bundesverband und auch das Landgericht München aber anders als Sky Deutschland. Zwei von drei durch den VzBv bemängelten Klauseln wurden durch das Gericht für unwirksam erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, da Sky in Berufung gehen könnte. Das Landgericht München argumentierte jedenfalls, dass Skys Recht zur einseitigen Leistungsänderung an keinerlei Voraussetzungen geknüpft sei und dem Anbieter eine grundlose Abänderung des abonnierten Programmpakets ermögliche. Das sei so nicht haltbar.

In einer weiteren Klausel erkannten die Abonnenten laut VzBv an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren könne. Auch hier schritt das Gericht ein. Zwar sei legitim, sich eine gewisse Änderung der Programmpakete wegen lizenzrechtlicher Verhandlungsprozesse offen zu halten, doch es müsse Einschränkungen beim Umfang geben. In dieser Form ging den Richtern der Spielraum zu weit, den Sky Deutschland sich offen halten wollte.

Sky Deutschland soll auch versteckte Kosten bei der Kunden-Hotline ändern

Eine dritte, durch den VzBv beanstandende Klausel, erklärte das Gericht aber für zulässig: So darf Sky weiter Programmänderungen aus technischen und lizenzrechtlichen Gründen vornehmen, wenn man den Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräume. Der VzBv forderte, dass Abonnenten auch die Möglichkeit haben müssten einer zu weit gehenden Änderung zu widersprechen und den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen fortzusetzen. Deswegen haben die Verbraucherschützer nun Berufung eingelegt.

Außerdem ging die Verbraucherzentrale Bayern noch gegen Sky Deutschland vor, weil das Unternehmen versteckte Kosten für seine Kunden-Hotline aufgebrummt hatte. Wer kündigte, erhielt ein Schreiben, um bei einem Telefonat mit dem Pay-TV-Anbieter unter einer gebührenfreien 0800-Hotline Details zu besprechen. Dort wurde man aber schnell an eine 01806-Nummer verwiesen. Es erfolgte unter der kostenlosen Hotline nur der Hinweis, dass sich die Nummer geändert habe. Sky verschwieg aber, dass die neue Nummer eben nicht kostenlos ist. Deswegen folgte eine Abmahnung.

Laut einem Urteil des Landgerichts München sei auch diese Taktik von Sky nicht zulässig. Sky hat aber bereits Berufung eingelegt. Auffällig war in diesem Fall, dass die Strategie offenbar nur Bestandskunden betroffen hat. Konnte die anrufende Nummer keinem Kunden zugeordnet werden, wurde nämlich nicht auf die 01806-Nummer verwiesen.

André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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