Samsung soll in den Niederlanden 40 Mio. Euro Strafe zahlen. Man wirft den Südkoreanern Preisabsprachen vor.
Die Wettbewerbshütern in unserem Nachbarland sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Samsung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe. In den Jahren 2013 bis 2018 habe Samsung dafür gesorgt, dass die Preise für seine TV-Geräte händlerübergreifend koordiniert worden seien. Das habe den Wettbewerb behindert und sei natürlich am Ende zulasten der Kunden gegangen.
Die Netherlands Authority for Consumers and Markets (ACM) erklärt, Samsung habe aktiv die Verkaufspreise seiner TV-Geräte evaluiert und sei eingeschritten, wenn Händlers die TVs unterhalb des durchschnittlichen Marktpreises angeboten hätten. Dann habe man die jeweiligen Anbieter gedrängt, die Preise wieder anzuheben. Auf diese Weise habe Samsung den Markt und das Preisgefüge künstlich beeinflusst. Das könnte Kunden unnötig Geld gekostet haben, da so ein Preisverfall verhindert werden sollte.
Samsung habe dafür Preisvergleichs-Websites und Web-Crawler bemüht. So wertet man die Preise bei den sieben größten Händlern der Niederlande aus. Erschienen dem Hersteller die Preise zu niedrig, griff man laut ACM zum Telefon. Samsung selbst widerspricht dieser Darstellung. Man habe die Händler lediglich zu den Verkaufspreisen beraten. Deswegen werde Samsung nun auch in Berufung gehen.
Samsung ist sich keiner Schuld bewusst
Samsung erklärt des Weiteren, man sei von der Entscheidung der ACM enttäuscht. Man habe gegen keinerlei Gesetze verstoßen. Nun werde man sein Recht vor Gericht durchsetzen. Die Behörde gibt an, dass Samsung nicht „beraten“ habe, sondern versucht habe aktiv Preiskorrekturen nach unten zu verhindern.
Der Behörde liegen dafür offenbar auch Auszüge aus der Kommunikation per Mail und via WhatsApp vor. Beispielsweise habe Samsung große Händler informiert, wenn alle anderen Händler einen höheren Preis anlegten oder man jenen bereits nahegelegt habe, die Preise zu korrigieren. Dann informierte man den jeweiligen Händler, dass er auch eine Korrektur vornehmen könnte. Auffällig ist, dass es dabei eben wohl auch nur um Preiskorrekturen nach oben, nicht aber Preisreduzierungen ging.
Vielleicht wollen die Händler deshalb nie Samsung Geräte im Rahmen der Gewährleistung zurück und drängen die Kunden immer zur Garantie.