So geht Netflix gegen das illegale Teilen von Passwörtern (Account Sharing) vor

Netflix geht bereits in den nächsten Wochen gegen das Teilen von Accounts außerhalb des eigenen Haushalts vor. Mit diesen Schritten soll das sogenannte Account-Sharing erschwert werden.

  • Netflix legt Hauptstandort über IP-Adressen, Geräte-IDs und Account-Aktivität fest.
  • Geräte können nur im „Heim-Netzwerk“ freigeschaltet werden
  • Geräte werden nach 31 Tagen Inaktivität „entfernt“.
  • Netflix unterwegs nur mit Freischaltcodes (7 Tage gültig).

So gibt der deutschsprachige Hilfebereich, in dem der Streaming-Anbieter einige Anpassungen vorgenommen hat, bereits Hinweise auf das, was da kommen wird. Dass es denjenigen an den Kragen gehen soll, welche ihr Passwort über den eigenen Haushalt hinaus teilen, hatte sich ja schon abgezeichnet. Noch vor April 2023 sollen die neuen Maßnahmen greifen. Ziel ist es, dass die „Trittbrettfahrer“ entweder eigene Abonnements abschließen oder aber zumindest ein Aufpreis gezahlt wird, wenn mit Dritten aus anderen Haushalten ein Netflix-Konto gemeinsam genutzt wird.

Mehr als die Hälfte nutzt Netflix „unerlaubt“

Netflix hatte sich ausgerechnet, dass ca. 100 Mio. potenzielle Kunden aktuell unerlaubt die Konten anderer Nutzer mit verwenden. Man ist sich darüber im Klaren, dass auch einige Abonnenten aufgrund der kommenden Maßnahmen kündigen werden, nimmt dies jedoch in Kauf. So will man zunächst den Hauptstandort des Kontoinhabers erfassen und im Auge behalten. Geräte, die von anderen Standorten aus zugreifen, werden dann möglicherweise gesperrt, so Netflix.

Netflix versteckt das werbefreie Basis-Abo für Neukunden.
Netflix versteckt das werbefreie Basis-Abo für Neukunden.

Aber was, wenn ihr Netflix unterwegs nutzen wollt? Dafür soll der Kontoinhaber die Chance haben, einen zeitlich begrenzten Code anzufordern, mit dem er dann an maximal sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterwegs Zugriff erhält. Es wird jedoch notwendig sein, sich mindestens alle 31 Tage im Wi-Fi-Netzwerk am Haupt-Standort zu verbinden. Erst dadurch wird ein Gerät als „bekannt“ hinterlegt, um es später auch außerhalb nutzen zu können.

Netflix kennt keine Gnade für Account-Sharer

Als Informationen, um Geräte als bekannt oder fremd einzustufen, will der Streaming-Anbieter IP-Adressen, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten auswerten. Daraus will man schließen, ob ein Gerät wirklich mit dem Haupt-Standort verknüpft ist. Wer also meinetwegen in München wohnt, aber sein Konto mit einem Kumpel in Hamburg teilt, wird da sicherlich Probleme bekommen.

Sonstige Einschränkungen? Die sind denkbar, aber noch nicht weiter aufgeschlüsselt. Wir sind gespannt, wie die Kunden reagieren werden.

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André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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22 Kommentare
  1. Netflix wird erst mal nichts unternehmen ! Die haben alles wieder rausgenommen von ihrer Hilfe Seite.
    Hoffe das bleibt auch so. Würde mich interessieren wie die Testphase in den besagten Südamerikanischen Länder verlaufen ist.

    • Das mit den Codes soll angeblich mit EU-Recht vereinbar sein. Man kann Netflix ja noch woanders nutzen, nur eben nicht mehr uneingeschränkt. Ist vielleicht auch ok, wenn man sich mal irgendwo in Netflix einwählt, dass spätestens nach 7 Tagen niemand mehr den Account nutzen kann.

  2. Ich würde mich bei Netflix über ein „Single Konto“ freuen.

    Wenn ich als Nutzer 4K-UHD streamen will, gibt es meines Wissens nur das Abo für 17,99 Euro. Dieses erlaubt 4 parallele Streams. Da ich das Konto allein nutze, brauche ich diese weiteren Nutzer-Accounts / Streams nicht. Es sei denn, ich teile meinen Account.

    Ich weiß nicht, wie viele Leute Netflix so nutzen wie ich.
    Meiner Meinung würde es Sinn machen ein „Single Konto“ einzuführen, das preislich zwischen dem HD und 4K-UHD Angebot angesiedelt ist. Und weil es auf eine Person beschränkt ist, auch kein IP-Abgleich / Regionalen Begrenzungen anfallen.

    • „Und weil es auf eine Person beschränkt ist, auch kein IP-Abgleich / Regionalen Begrenzungen anfallen.“

      So wie ich das verstehe gilt das auch für Single Accounts, wenn du dich zb auf einer Reise mit einem neuen Gerät anmelden möchtest,

    • Vier Streams war immer okay für meine Familie. Alle Kinder sind mittlerweile außer Haus. Sobald da irgendwas eingeschränkt wir, folgt sofort die Kündigung. Ich hoffe, viele werden das so machen.

  3. Wer braucht denn Netflix? ich nicht. Gibt noch andere tolle Sachen im Leben als ständig dort zu glotzen. ICH GEHE LIEBER INS KINO und was mir gefällt, kann man Bluray / 4K UHD erweben. Kinokiller (Screaming) unterstütze ich generell nicht. Aber wie ich sehe, haben die Leute nicht bessere zu tun, ständig auf Smartphone zu glotzen. Füßgänger sind besonders schlimm geworden. Meinetwegen kann der Abo auch 50 Euro im Monat pro Kopf kosten. Ich glaube, da kann Netflix und Co. erst Geld verdienen.

    • Gegenfrage, wer braucht denn dich?
      Es geht nicht ums „brauchen“ sondern ums „haben wollen“. Wer „dies und das“ sehen will und es „dies und das“ nur auf Netflix gibt, …
      Andere Menschen haben andere Bedürfnisse, Erwartungen, etc , dass sollte man akzeptieren, lass doch die Menschen leben und tun was sie wollen (so lange es nicht gegen das Gesetz verstößt).. Sich über Probleme die einen nicht betreffen überhaupt Gedanken zu machen, … hast wohl nichts besseres tun in deinem Leben

  4. Ist doch ein Witz. Wenn man mit 10 Personen in einem Haushalt wohnt und diese dann in unterschiedliche Städte zur Schule Urlaub etc reisen. Wie soll das dann funktionieren. Das ist doch nicht richtig durchdacht. Die wohnen ja schließlich wirklich in einem Haushalt.
    Gkazbe das viele jetzt kündigen werden und der Schuss ganz schnell nach hinten losgeht. Das neue Abonnenten dadurch kommen glaube ich nicht wirklich dran.

    • Ich würde an dieser Stelle einwerfen, dass:
      – Man in der Schule besseres zu tun hat als Netflix zu gucken
      – Im Urlaub (der an einem anderen Ort stattfindet) besseres zu tun hat, Netflix zu gucken

    • Werden wir spätestens im Q2/2023 Bericht von Netflix sehen, wie sich die Sache entwickelt hat. Ob wirklich Leute einfach so kündigen, sich etwas einfallen lassen (VPN-Tunnel) oder ob am Ende die Leute doch denken „ok, ohne Netflix geht es wohl doch nicht“… bin auch gespannt.

  5. Mal sehn, wann die große „Notflix“ (kein Schreibfehler) von empörten Kunden kommt.
    Einfach mal alle ein viertel Jahr aussetzen, dann ruckts auch im Führungsstab.

  6. Bin auch schon gespannt, was Netflix denn in meinem Fall so macht:

    Ich habe das Billigabo für 7,99€ und habe zuhause gar kein WLAN.

    Ich nutze Netflix beinahe ausschließlich unterwegs in der Bahn auf dem Smartphone oder Tablet und lade mir unterwegs aus freien WLAN-Netzen in Innenstädten und Bahnhöfen die Inhalte, die ich sehen möchte temporär herunter, um Datenvolumen einzusparen.

    Ist vermutlich ungewöhnlich, aber ich glaube auch nicht, dass ich der einzige bin, der so verfährt…

    • Das mit dem WLAN – Netz ist eigentlich nur eine Möglichkeit um den Wohnsitz des Abo-Inhabers zu überprüfen. Zitat:

      „Überprüfung des Wohnsitzes

      Um feststellen zu können, wo sich Nutzer:innen aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung die Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern oder IP-Adressen nutzen. Generell sind zwei Möglichkeiten pro Nutzer:in erlaubt, um dessen Wohnsitzmitgliedstaat zu prüfen. Hierzu können Anbieter auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes verlangen. Wer bei dieser Prozedur nicht mehr als nötig von sich preisgeben möchte, sollte personenbezogene Daten schwärzen, die zu Prüfzwecken nicht erforderlich sind.“

      Des weiteren ist das mit dem zeitbezogenem Code wiederum legal. Das EU-Recht spricht nur von einem „vorübergehenden Aufenthalt“ , aber nicht wie lange. Also ein W-LAN ist nicht zwingend notwendig/bzw kann nicht vorgeschrieben werden. Das sollte das Problem von Netflix sein, daß zu regeln.

  7. Was ist wenn das Kind zum Studium in eine andere Stadt gefahren ist, im gleichen Land..in den Ferien daheim, in den Tagen und Wochen des Unterrichts anderes Bundesland.. manchmal Wochenende da manchmal nicht….?

  8. Besonders toll ist, das Netflix am anfang mit genau dem Acc sharing werbung gemacht hat und es in den AGB´s nicht ausdrücklich verboten war. Da stand nur bitte geben sie ihr Passwort aus sicherheitsgründen nicht weiter. Bin dann auch raus…was geht es Netflix an wann ich wo hinfahren möchte. das kann auch nur gegen Deutschen Datenschutz verstoßen.

  9. Ich share nicht, werde aber dennoch deswegen kündigen, da ich keine Lust habe, wenn ich am Wochenende unterwegs bin oder im Urlaub bin jedesmal irgendeinen Code anzufordern und betteln zu müssen, dass ich da mein Abo nutzen kann. Da kann Netflix gerne andere Abonnenten als potenzielle Verbrecher einstufen und an die Kette legen.
    Und was heißt hier zeitlich auf 7 Tage begrenzt? Wüsste nicht, dass dies mit EU-Recht vereinbar wäre, welches seit 2018 für Streamingdienste innerhalb der EU gilt.

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