Disney+ ist erfolgreich von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt worden. Der Streaming-Dienst hatte zahlende Kunden ausgesperrt.
Was ist konkret passiert? Im Zuge der letzten, drastischen Preiserhöhungen für Bestandskunden musste Disney+ dafür die Zustimmung von Bestandskunden einholen. Denn einseitig durfte der Streaming-Dienst nicht einfach den Preis dermaßen nach oben schrauben. Wir hatten damals schon über das umständliche Procedere berichtet, denn zumindest an einem Apple TV 4K ist eine schlichte Ablehnung der Preiserhöhung bzw. Kündigung nicht einmal möglich gewesen. Man konnte nur zustimmen oder sich auf Informationsseiten umleiten lassen.

Disney+: Vorgehen war laut Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig
Das Problem: Es poppte in der App für Disney+ eine entsprechende Meldung zur Preiserhöhung auf, der man auch nicht ausweichen konnte. Man musste sich entscheiden, ob man zustimmt oder eben nicht. Wer keine Entscheidung treffen wollte, wurde von seinem bezahlten Abonnement ausgesperrt. Genau das ist laut der Verbraucherzentrale NRW aber rechtswidrig gewesen. Deswegen mahnte man den Streaming-Anbieter auch flott ab – mit Erfolg.

So hat Disney+ überraschenderweise gar nicht erst versucht, das zweifelhafte Vorgehen kleinzureden oder einen Rechtsstreit forciert. Vielmehr hat man tatsächlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet man sich auch, die bisherige Vorgehensweise ab dem 31. Mai 2025 endgültig einzustellen. Die Verbraucherzentrale NRW zeigt sich zufrieden und verweist darauf, dass es zahlenden Kunden während eines laufenden Abos nicht durch technische Barrieren unmöglich gemacht werden dürfe, ihre gebuchten und bezahlten Leistungen zu nutzen.
Wollte Disney+ Bestandskunden zur Verlängerung drängen?
Die Verbraucherzentrale NRW sieht im Vorgehen von Disney+ einen Versuch, Bestandskunden mit dem Entscheidungszwang zu einer Verlängerung des Abos drängen zu wollen. Dass jene Handlungsweise nun abgestellt werde, sei nur zu begrüßen. Sollte der Streaming-Dienst doch in alte Muster zurückfallen, drohte eine Vertragsstrafe. Da der Anbieter aber direkt eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist aber eher nicht zu vermuten, dass man nochmals ähnliche Maschen austesten wird.
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