Bundesnetzagentur brummt Sky Strafe wegen „Telefonterrors“ auf

Harte Worte: Laut der Bundesnetzagentur habe Sky Deutschland Verbraucher „belästigt“ und „Telefonterror“ gemacht. Ein Bußgeld von 250.000 Euro ist nun die Folge.

Dabei habe man sich laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zu einem verhältnismäßig hohen Bußgeld entschlossen, da Sky Deutschland mittlerweile ein Wiederholungstäter sei. Ob man den Pay-TV-Anbieter dieses Mal abschrecken kann, ist schwer zu sagen. Doch die Ansage ist klar, denn Sky habe „Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt.

So seien zuletzt rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens eingegangen. Sky Deutschland bzw. die durch das Unternehmen beauftragen Call-Center wollten Alt- und Neukunden zu einem Abonnement bewegen. Doch das ist in Deutschland nur mit einer expliziten Werbeeinwilligung erlaubt, welche in vielen Fällen entweder gar nicht vorgelegen hatte oder aber bereits widerrufen wurde.

Sky Deutschland greift gerne zum Hörer – zum Ärger der Bundesnetzagentur

Die mit der Neukundenakquise beauftragten, externen Call-Center sollten etwa Werbeeinwilligungen einholen – z. B. durch Internetgewinnspiele, was eine beliebte Methode darstellt. Als Nachweise legte man der Bundesnetzagentur etwa vermeintliche Daten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH vor. Doch die Behörde recherchierte nach und kam zu dem Ergebnis, dass viele Verbraucher an keinen Gewinnspielen teilgenommen und die Websites der Unternehmen nicht besucht hatten.

Sky Deutschland räumt selbst Fehler ein

So wirft die Bundesnetzagentur Sky Deutschland vor die vermeintlichen Werbeeinwilligungen nicht ausreichend geprüft zu haben. Dabei führte man auch selbst Anrufe durch, um Altkunden nach der Kündigung zurückzugewinnen. Auch das war nicht immer erlaubt, da viele dieser Kunde vorherige Einwilligungen widerrufen hatten – zum Teil sogar ganz bewusst schriftlich, um weitere Kontaktaufnahmen zu untersagen.

Laut Bundesnetzagentur kam es dennoch zu einer „massiven Belästigung„, da einige Verbraucher mehrfach täglich angerufen wurden oder über längere Zeiträume jeden Tag ein Anruf vorgenommen wurde. Man wirft Sky Deutschland wörtlich „Telefonterror“ vor. Auch konnte man belegen, dass Sky Deutschland ein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen fehlte. Sky räumte selbst ein, dass die Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet wurden.

Sollte es unter unseren Lesern Probleme mit derartigen Anrufen geben, dann lässt sich dies unter diesem Link melden – natürlich nicht nur im Bezug auf Sky Deutschland, sondern jegliche Form von Werbeanrufen, die unerlaubt eingehen. Die Geldbuße für Sky ist unterdessen aktuell noch nicht rechtskräftig, denn das Unternehmen könnte einen Einspruch einlegen – dann müsste das Amtsgericht Bonn entscheiden.

André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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1 Kommentar
  1. Vielleicht sollte Sky einfach mal mehr Geld in Qualität investieren, z. B. bei Sky Ticket. (Mit dem Rest von Sky kenne ich mich nicht aus.) Dann würden die Kunden freiwillig zurückkommen. Es mangelt da ja nicht an guten Inhalten.

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