Bundesverfassungsgericht beäugt den Rundfunkbeitrag argwöhnisch

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich aktuell mit dem Rundfunkbeitrag in Deutschland. Jener ist zwar bei den öffentlich-rechtlichen Sendern beliebt, steht aber seitens vieler Bücher und auch Unternehmen in der Kritik. Und auch das Gericht nimmt offenbar durchaus rechtlich zwiespältige Aspekte wahr.

Aktuell geht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kritische Fragen rund um die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags durch. 2013 eingeführt, besagt die dahinter stehende Regelung, dass jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichten muss. Das gilt unabhängig der Tatsache, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorhanden ist. Problematisch sind viele Details. Etwa ist kritisch zu sehen, dass für private Fahrzeuge kein gesonderter Beitrag anfällt, für Dienst- oder Mietwagen allerdings schon.

Zudem erzeuge es eine Ungleichbehandlung, dass in einer Wohnung nur einmal ein Beitrag entrichtet werden müsse. Mehrere Kläger, darunter auch der Autovermieter Sixt, vertreten zudem immer noch die Ansicht, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine verstecke Steuer handele. Dann wäre der Rundfunkbeitrag in der aktuellen Form aber verfassungswidrig. Die Öffentlich-Rechtlichen vertreten da natürlich gänzlich andere Ansichten. Mitarbeiter bewarben den Beitrag sogar zeitweise nassforsch als „Demokratieabgabe“, was auf viel Kritik stieß.

So betonen die Sender, dass nur durch den Beitrag eine wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit garantiert sei. Kritiker werfen hier allerdings oft ein, dass ohnehin weder das eine noch das andere gegeben sei, da Gremien häufig mit Parteimitgliedern besetzt seien und es viele verzwickte Verstrickungen zu Parteien und Regierung gebe. Zudem wird immer wieder die Kritik laut, dass das Programm der öffentlich-rechtlichen mittlerweile für das Gros der Zuschauer inhaltlich irrelevant sei und das Angebot deswegen grundsätzlich in Frage gestellt werden müsse.

Öffentlich-Rechtliche geben sich selbstsicher

Natürlich sieht das der Intendant des ZDFs, Thomas Bellut, anders: „Das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in diese Angebote ist sehr hoch, wir messen das regelmäßig, und es ist für die Verbraucher in diesem Lande auch sehr überzeugend, was wir dort liefern“, gibt sich Bellut selbstsicher. Aktuell gleicht der ÖR außerdem die Daten mit den Einwohnermeldeämtern ab. Das könnte die Anzahl der Beitragszahler noch erhöhen.

Es erscheint realistisch gesehen unsicher, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Rundfunkbeitrag komplett kippt. Langfristig dürfte aber dennoch der Reformierungsdruck wachsen. Gerade jüngere Generationen haben ohnehin immer weniger Bezug zu linearem Fernsehen und finden sich im Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht wieder.

André Westphal
André Westphal
Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller.
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1 Kommentar
  1. Ich nenne diesen Beitrag eine Bürger Melk Steuer. Ein Selbstbedienungsladen für die Öffentlich rechtlichen. Eine Altersruhegeld Absicherung für die unterdurchschnittlichen Moderatoren. Da sind viel zu viel Mäuler zu stopfen. Aber der Dumme Deutsche Michel zahlt schon für das Staatsfernsehen.
    Wie kann eine Institutionen unabhängig sein wenn in führenden Positionen Politiker das sagen haben. Die Berichterstattung ist niemals frei.
    Ich fühle mich schon ein wenig im Sozialismus. Aber die Richter werden schon eine Erklärung finden das es immer weiter geht.
    Die hängen ja auch an ihre Jobs.
    In diesem Sinne.

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